Work & Winning Arbeitszeitbetrug: Wenn der Stempel lügt, droht die Kündigung

Arbeitszeitbetrug: Wenn der Stempel lügt, droht die Kündigung

Falsche Zeiterfassung ist kein Kavaliersdelikt: 70 % der Unternehmen haben bereits Fälle entdeckt. Die rechtlichen Folgen reichen von Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung und teuren Schadenersatzforderungen.

Frühzeitig einstempeln, während der Arbeitszeit privat surfen oder die Mittagspause verlängern – Arbeitszeitbetrug hat viele Gesichter. Was manche als harmlose Schummelei abtun, kann schnell zum Karrierekiller werden.

Laut einer repräsentativen Umfrage haben bereits 70 Prozent der Arbeitgeber bewusst falsche Angaben bei der Zeiterfassung festgestellt, wie „zwp-online.info“ berichtet. Gleichzeitig räumen sieben von zehn Angestellten ein, während der Arbeitszeit private Angelegenheiten zu erledigen. Ein Spannungsfeld, das immer häufiger vor Gericht landet – mit teils drastischen Konsequenzen.

Was gilt rechtlich als Arbeitszeitbetrug?

Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn Beschäftigte wissentlich falsche Angaben zur geleisteten Arbeitszeit machen. Dies umfasst das Ein- und Ausstempeln ohne tatsächliche Arbeitsleistung, die Manipulation elektronischer Erfassungssysteme oder das Beauftragen von Kollegen mit dem Stempeln.

Die rechtliche Grundlage bildet der Arbeitsvertrag, aus dem sich die Hauptpflicht zur Arbeitsleistung und die Nebenpflicht zur korrekten Dokumentation ergibt, wie „focus.de“ erläutert. Besondere Grauzonen entstehen bei Vertrauensarbeitszeit und mobilem Arbeiten. Kurze Raucherpausen oder private Telefonate werden in vielen Unternehmen toleriert – entscheidend sind Ausmaß, Häufigkeit und betriebliche Regelungen. Der 15-minütige Plausch an der Kaffeemaschine gilt formal als Pausenzeit, wird aber in moderatem Umfang meist akzeptiert.

Gerichte urteilen hart – bis zu 20.000 Euro Schadenersatz

Die juristische Bewertung von Arbeitszeitbetrug fällt oft überraschend streng aus. Selbst vermeintlich harmlose Schummeleien können arbeitsrechtlich relevant werden, wenn sie das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erschüttern. Ein besonders drastisches Beispiel liefert ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln: Ein Fahrscheinprüfer, der während der Arbeitszeit umfangreich private Erledigungen vornahm, erhielt nicht nur die fristlose Kündigung, sondern wurde zusätzlich zur Erstattung der Detektivkosten in Höhe von knapp 20.000 Euro verurteilt, wie „focus.de“ berichtet.

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