Startup & Scaling Vom Formular-Friedhof zum Fast Track: So kommen Startups jetzt leichter an Staatskohle

Vom Formular-Friedhof zum Fast Track: So kommen Startups jetzt leichter an Staatskohle

Die Bundesregierung entschlackt das Vergaberecht für öffentliche Aufträge. Mit höheren Direktauftragsgrenzen und weniger Bürokratie sollen besonders Startups profitieren. Was das neue Gesetz wirklich bringt.

Deutschlands Bürokratiemonster Vergaberecht bekommt endlich einen Maulkorb. Das Bundeswirtschaftsministerium hat den finalen Entwurf des „Vergabebeschleunigungsgesetzes“ vorgelegt – ein Gesetzespaket, das besonders Startups und Mittelständlern den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern soll.

Laut „Starting Up“ profitieren junge Unternehmen von schlankeren Prozessen und weniger Papierkram.

Direktaufträge bis 50.000 Euro ohne Ausschreibung

Die wohl wichtigste Änderung: Die Schwelle für Direktaufträge des Bundes steigt auf 50.000 Euro. Aufträge unter diesem Wert können künftig ohne aufwändige Ausschreibungsverfahren vergeben werden.

Wie „Vergabeblog“ berichtet, sollte das Kabinett das Gesetz eigentlich am 6. August 2025 beschließen. Parallel dazu werden auch die Schwellenwerte für die Meldepflicht an die Vergabestatistik und die Abfragepflicht des Wettbewerbsregisters auf 50.000 Euro angehoben.

Schluss mit dem Eignungsnachweis-Marathon

Ein weiterer Gamechanger für Startups: Die Eignungsprüfung wird radikal vereinfacht. Bisher mussten alle Bieter umfangreiche Nachweise vorlegen – von Umsatzzahlen bis zu Referenzen. Künftig gilt das nur noch für den Bestbieter.

Wer nicht in die engere Auswahl kommt, spart sich den Papierkram. Laut „Starting Up“ können junge Unternehmen ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zudem flexibler nachweisen, wenn sie die klassischen Umsatznachweise nicht erbringen können.

Innovationen statt Detailversessenheit

Die Reform stärkt außerdem die funktionale Leistungsbeschreibung. Statt minutiöser Detailvorgaben können öffentliche Auftraggeber künftig einfach Problem und Ziel skizzieren.

„Starting Up“ zufolge öffnet dies besonders für Startups neue Türen, ihre innovativen Lösungsansätze einzubringen. Die gemeinsame Erarbeitung optimaler Lösungen ersetzt die starre Vorgabenkultur.

Zahlungsmoral und Wettbewerbsvorteile

Die berüchtigte Zahlungsmoral der öffentlichen Hand soll durch straffere Fristen verbessert werden.

Zusätzlich werden neue Spielräume bei Vorauszahlungen geschaffen, damit junge Unternehmen nicht in massive Vorleistung gehen müssen. Wie „Vergabeblog“ dokumentiert, wird bei Nachprüfungsverfahren die aufschiebende Wirkung der Rechtsmittel gestrichen – unterlegene Bieter können nur noch Schadensersatz einklagen, aber Projekte nicht mehr blockieren.

Business Punk Check

Die Vergaberechtsreform ist kein revolutionärer Wurf, aber ein überfälliger Realitätscheck für Deutschlands verkrustetes Beschaffungswesen. Die Anhebung der Direktauftragswertgrenze auf 50.000 Euro schafft einen echten Fast Lane für innovative Lösungen – allerdings nur, wenn Behörden ihre Beschaffungskultur tatsächlich ändern. Der wahre Knackpunkt: Die Reform beseitigt zwar formale Hürden, nicht aber die risikoaverse Mentalität in Vergabestellen. Die funktionale Leistungsbeschreibung könnte zum Game-Changer werden, wenn Behörden den Mut finden, echte Probleme statt detaillierter Lösungswege auszuschreiben. Für Startups heißt das: Nicht auf die Reform warten, sondern jetzt schon Behörden mit konkreten Problemlösungen ansprechen und die neuen Spielräume aktiv einfordern. Wer nur auf die Reform wartet, verpasst den entscheidenden First-Mover-Vorteil.

Häufig gestellte Fragen

  • Wann tritt das neue Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft?
    Das Gesetz soll am 6. August 2025 vom Bundeskabinett beschlossen werden. Die Umsetzung erfolgt dann schrittweise. Unternehmen sollten sich bereits jetzt mit den geplanten Änderungen vertraut machen, um sofort von den Erleichterungen profitieren zu können.
  • Wie können Startups ohne dreijährige Umsatzhistorie ihre Eignung nachweisen?
    Startups können alternative Nachweismethoden nutzen, etwa durch Qualifikationsnachweise der Gründer, Referenzprojekte aus anderen Kontexten oder durch Bankbürgschaften. Wichtig ist, proaktiv alternative Nachweismöglichkeiten vorzuschlagen, statt sich von klassischen Anforderungen abschrecken zu lassen.
  • Welche Branchen profitieren besonders von der funktionalen Leistungsbeschreibung?
    Besonders Tech-Startups, Cleantech-Unternehmen und Dienstleister mit innovativen Geschäftsmodellen werden von der funktionalen Leistungsbeschreibung profitieren. Diese Unternehmen können nun ihre Lösungskompetenz statt ihrer Anpassungsfähigkeit an starre Vorgaben in den Vordergrund stellen.
  • Wie wirkt sich die Lockerung des Losgrundsatzes auf kleinere Unternehmen aus?
    Die Lockerung des Losgrundsatzes bei großen Infrastrukturprojekten könnte kleinere Unternehmen zunächst benachteiligen. Allerdings sollen Hauptauftragnehmer verpflichtet werden, bei Untervergaben mittelständische Interessen zu berücksichtigen. Startups sollten daher strategische Partnerschaften mit größeren Bietern eingehen.

Quellen: „Vergabeblog.de vom 28/07/2025 Nr. 71779“, „Starting Up“