Work & Winning Sonderurlaub: Wann man ihn nehmen darf und welche Rechte man hat

Sonderurlaub: Wann man ihn nehmen darf und welche Rechte man hat

Von Hochzeit bis Todesfall – wann Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung haben, ohne regulären Urlaub zu opfern. Ein Überblick über gesetzliche Grundlagen und praktische Fallbeispiele für Sonderurlaub.

Das Leben schreibt seine eigenen Regeln – und manchmal passen diese nicht zum Arbeitsalltag. Ob plötzlicher Trauerfall oder lang geplante Hochzeit: Es gibt Momente, in denen Arbeitnehmer kurzfristig freigestellt werden müssen.

Hier kommt der Sonderurlaub ins Spiel. Er wird zusätzlich zum regulären Erholungsurlaub gewährt und ist im § 616 BGB verankert. Doch welche konkreten Ansprüche haben Beschäftigte tatsächlich?

Rechtliche Grundlagen: Das steht dir zu

Der gesetzliche Anspruch auf Sonderurlaub basiert auf einer klaren Prämisse: Arbeitnehmer dürfen für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ von der Arbeit fernbleiben, wenn sie durch einen „in ihrer Person liegenden Grund ohne ihr Verschulden“ verhindert sind. Laut „arbeitsrechte.de“ orientieren sich viele Arbeitgeber dabei am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), auch wenn dieser für sie nicht bindend ist.

Entscheidend ist: Die genauen Regelungen finden sich meist im Arbeits- oder Tarifvertrag sowie in Betriebsvereinbarungen. „Bezahlter Sonderurlaub steht generell immer dann zu, wenn Arbeitnehmer vorübergehend durch einen persönlichen Grund an der Arbeit gehindert werden“, erklärt „allianz.de“. Externe Einflüsse wie Stau oder Unwetter zählen hingegen nicht dazu.

Die häufigsten Anlässe für Sonderurlaub

Hochzeit und Familienfeiern

Bei der eigenen Hochzeit haben Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf einen Tag bezahlten Sonderurlaub – allerdings nur für den Tag der Trauung selbst. Für die Flitterwochen muss regulärer Urlaub genommen werden. Wichtig: Fällt die Trauung auf einen arbeitsfreien Tag, gibt es keinen Ersatzanspruch.

Geburt des eigenen Kindes

Werdende Väter können für den Tag der Geburt Sonderurlaub beantragen. Wie „wbs.legal“ berichtet, wird in manchen Unternehmen noch zwischen ehelichen und unehelichen Kindern unterschieden, wobei moderne Arbeitgeber diese Unterscheidung zunehmend aufgeben. Der Sonderurlaub muss allerdings vorher angekündigt werden – spontanes Verlassen des Arbeitsplatzes nach dem Anruf aus dem Kreißsaal ist nicht vorgesehen.

Seite 1 / 2
Nächste Seite