Female & Forward Windeln wechseln, Business starten: So klappt’s mit dem Elternzeit-Startup

Windeln wechseln, Business starten: So klappt’s mit dem Elternzeit-Startup

Während der Elternzeit ein Unternehmen gründen? Geht das überhaupt? Die rechtlichen Rahmenbedingungen, finanziellen Fördermöglichkeiten und wichtigsten Fallstricke für Gründer zwischen Babypause und Businessplan.

Die Elternzeit bietet mehr als nur Raum für Windeln und Babybrei. Für viele wird sie zum Inkubator für lang gehegte Geschäftsideen.

Fernab vom Hamsterrad des Angestelltendaseins entsteht plötzlich mentaler Freiraum für eigene Projekte. Doch wie vereinbart man Startup-Ambitionen mit dem Elterngeld-Bezug? Welche rechtlichen Hürden gibt es, und welche finanziellen Förderungen stehen zur Verfügung?

Rechtliche Grundlagen: Das erlaubt der Gesetzgeber

Grundsätzlich dürfen Eltern während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten – auch selbstständig. Laut „Business Insider“ ruht in dieser Zeit der bestehende Arbeitsvertrag, während neue berufliche Wege beschritten werden können. Wichtig: Wer bereits in einem Angestelltenverhältnis ist, benötigt für den Sprung in die Selbstständigkeit die Zustimmung des Arbeitgebers.

Der Arbeitgeber kann diese Zustimmung nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen, erklärt das „Existenzgruendungsportal.de“. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 15 Absatz 4 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. Dieser Passus schafft einen rechtlichen Rahmen, der Eltern unternehmerische Freiräume ermöglicht, ohne den Anspruch auf Elterngeld zu gefährden.

Finanzielle Förderung: Gründungszuschuss und Co.

Für frischgebackene Eltern mit Gründungsambitionen gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Der Gründungszuschuss stellt dabei eine interessante Option dar. Wie „Existenzgruendungsportal.de“ berichtet, können Gründer in einer ersten Phase über sechs Monate einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus einer Pauschale von 300 Euro erhalten.

Bei erfolgreicher Geschäftsentwicklung ist eine Verlängerung der 300-Euro-Pauschale für weitere neun Monate möglich. Der Haken: Diese Förderung steht nur Personen zur Verfügung, die sich arbeitslos melden und Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Zudem muss der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage betragen. Die Entscheidung über die Förderung liegt im Ermessen der Arbeitsagentur und ist an weitere Bedingungen geknüpft.

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