Business & Beyond Das kann weg: Ohne A1-Bescheinigung kann der Monteur gleich zu Hause bleiben

Das kann weg: Ohne A1-Bescheinigung kann der Monteur gleich zu Hause bleiben

Gisela Meister-Scheufelen ist „Miss Bürokratieabbau“ von der Stiftung Familienunternehmen und Politik. An unseren BürokratieFREItag präsentiert sie absurde bürokratische Hemmnisse, die Zeit, Nerven und Geld kosten. In dieser Folge geht es um eine tückische Bescheinigung, die es vor jeder Dienstreise auszufüllen gilt.

Der Unternehmer Werner H. sitzt in seinem Büro, blickt auf die Formulare und erledigt die lästige Pflicht: Ein Monteur des Maschinenbauers soll in den nächsten Tagen nach Innsbruck und dann weiter nach Mailand. In Österreich und Italien soll er Maschinen des Unternehmens warten. Ein Routinevorgang für das Unternehmen. Das dürfte in EU-Ländern auch kein Problem sein, schließlich gibt es ja den Binnenmarkt. Doch ohne zwei separate A1-Bescheinigungen für Österreich und Italien geht gar nichts. „Für einen normalen Einsatz in der EU brauche ich zwei behördliche Nachweise. Das ist doch verrückt“, schimpft der Geschäftsführer. Selbst ein Routine-Vorgang führt zu bürokratischer Belastung. Das wäre vermeidbar.

Um was geht es?

Die A1-Bescheinigung ist ein Dokument, das Arbeitgeber nach EU-Recht beantragen müssen, wenn sie einen Mitarbeiter vorübergehend in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsenden. Für jede Dienstreise in ein EU-Land ist eine separate Bescheinigung Pflicht – auch wenn der Mitarbeiter nur einen Tag dort ist. Sie dokumentiert, dass der Arbeitnehmer im Heimatland sozialversichert ist. Sie gilt für den Handwerker, der in Österreich eine Reparatur durchführt, bis zum LKW-Fahrer, der Waren durch Europa transportiert. Fehlt der Nachweis, kann die Tätigkeit sofort untersagt und ein Bußgeld verhängt werden.

Hoher Zeitaufwand in Deutschland

In einer Studie der Stiftung Familienunternehmen wurde der Zeitaufwand für die Bescheinigung in Frankreich, Italien, Österreich und Deutschland verglichen. Es hat sich gezeigt, dass österreichische Unternehmen für die A1-Bescheinigung weniger Zeit benötigen als Unternehmen in Deutschland.

Schwer verständliche Formulare kosten viel Zeit

Entscheidend für die unterschiedliche Belastung ist nicht das EU-Recht selbst, sondern wie es national umgesetzt wird. Der Vollzug bestimmt, wieviel Zeit ein Unternehmen tatsächlich investieren muss, um sich rechtskonform zu verhalten. Der größte Zeitaufwand in Deutschland besteht darin, sich mit den behördlichen Anforderungen vertraut zu machen und zu verstehen, welche Angaben gemacht werden müssen, um die Bescheinigung zu erhalten. Weniger Zeit benötigt es, die Bescheinigung zu erhalten, wenn sie erst einmal beantragt worden ist.

Formulare sind schwer auffindbar, Vorlagen nicht selbsterklärend, Ausnahmen schwer verständlich. Unternehmen sind häufig auf externe Berater angewiesen. Dies kostet Geld.

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