Finance & Freedom So holt man Rentenpunkte vom verstorbenen Ex-Partner zurück

So holt man Rentenpunkte vom verstorbenen Ex-Partner zurück

Nach einer Scheidung abgegebene Rentenpunkte können unter bestimmten Bedingungen zurückgeholt werden, wenn der Ex-Partner stirbt. Vier Szenarien ermöglichen diesen finanziellen Rettungsring – doch niemand informiert Betroffene automatisch.

Die Scheidungsurkunde ist längst vergilbt, der Versorgungsausgleich abgehakt – und plötzlich stirbt der Ex-Partner. Was viele nicht wissen: In diesem Moment öffnet sich ein Zeitfenster für die finanzielle Altersvorsorge. Rentenpunkte, die bei der Scheidung abgegeben wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen zurückgeholt werden. Laut „rentenbescheid24.de“ handelt es sich um einen kaum bekannten Mechanismus im deutschen Rentenrecht, der tausende Euro Unterschied bei der monatlichen Rente bedeuten kann.

Vier Wege zur Rückholung der Rentenpunkte

Anders als bei Schmuck oder Aktien, die nach einer Scheidung unwiederbringlich verloren sind, zeigt sich das Rentenrecht großzügiger. Wie „FAZ“ berichtet, existieren vier konkrete Szenarien, in denen abgegebene Rentenpunkte zurückgeholt werden können:

Szenario 1: Stirbt der Ex-Partner vor Erreichen des Rentenalters, können die abgetretenen Rentenpunkte per Antrag zurückgefordert werden. Ein formloser „Antrag auf Anpassung wegen Tod“ bei der Deutschen Rentenversicherung genügt.

Szenario 2: Hat der verstorbene Ex-Partner weniger als 36 Monate Rente bezogen, greift eine Sonderregelung. „Ab Antragstellung erhält der ausgleichspflichtige Ex-Partner seine volle Rente zurück“, erklärt „rentenbescheid24.de“. Allerdings erfolgt keine rückwirkende Erstattung für bereits vergangene Monate.

Szenario 3: Bei Scheidungen nach dem 31. August 2009 ohne spätere Anpassung des Versorgungsausgleichs kann eine Neuberechnung beim Familiengericht beantragt werden – selbst wenn der Ex-Partner bereits länger als 36 Monate Rente bezogen hat. Laut „FAZ“ profitieren hier besonders Männer, deren Ex-Frauen zusätzliche Rentenpunkte durch die Mütterrente erhalten haben.

Szenario 4: Wurde der Versorgungsausgleich nach altem Recht (vor dem 1. September 2009) geregelt, kann dieser bei wesentlichen Wertänderungen aufgehoben werden. Laut „wmn.de“ hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass in solchen Fällen die vollen Rentenanwartschaften zurückübertragen werden können.

Die Informationslücke als größtes Hindernis

Der Haken an der Sache: Niemand informiert Betroffene automatisch. Weder über den Tod des Ex-Partners noch über die Möglichkeit, Rentenpunkte zurückzufordern. Es liegt in der Verantwortung des Betroffenen, den Rückausgleich explizit bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen, so „wmn.de“. Ohne aktives Handeln verschenken viele geschiedene Rentner bares Geld.

Die Antragstellung selbst ist vergleichsweise unkompliziert. Ein formloser Antrag unter Angabe der Versicherungsnummern beider Ex-Partner reicht in vielen Fällen aus. Dennoch empfiehlt „FAZ“ aufgrund der Komplexität des Versorgungsausgleichsrechts juristischen Beistand. Formfehler oder falsche Voraussetzungen können zu ablehnenden Bescheiden führen.

Business Punk Check

Der Versorgungsausgleich-Hack offenbart eine typische Schwachstelle im deutschen Vorsorgesystem: Intransparenz. Während Finanzberater mit aktiven Investment-Strategien werben, liegen Tausende Euro in passiven Rentenansprüchen brach – einfach aus Unwissenheit. Der finanzielle Impact ist massiv: Bei 400.000 Scheidungen jährlich und durchschnittlich 15 Jahren Ehe können pro Person leicht 100+ Rentenpunkte betroffen sein.

Das entspricht mehreren hundert Euro monatlich. Statt komplizierter ETF-Konstruktionen könnte die simple Rückforderung von Rentenpunkten die bessere Rendite bringen. Die bittere Wahrheit: Das System setzt auf Nicht-Handeln der Berechtigten. Wer seine Finanzen optimieren will, muss das System durchschauen – oder Experten einschalten, die es tun.

Häufig gestellte Fragen

  • Wie erfahre ich vom Tod meines Ex-Partners, wenn kein Kontakt mehr besteht?
    Aktive Recherche ist notwendig. Möglichkeiten sind: Gemeinsame Bekannte, soziale Medien oder in letzter Instanz eine kostenpflichtige Anfrage beim Einwohnermeldeamt. Alternativ kann ein Rechtsanwalt beauftragt werden, der Zugang zu entsprechenden Registern hat.
  • Lohnt sich der juristische Aufwand finanziell?
    Absolut. Bei 10 Jahren Ehe können leicht 30-40 Rentenpunkte betroffen sein. Bei aktuell 37,60 Euro pro Punkt bedeutet das über 1.100 Euro jährlich – multipliziert mit der Rentenbezugsdauer ein fünfstelliger Betrag. Die Anwaltskosten amortisieren sich meist innerhalb weniger Monate.
  • Gibt es Fristen für die Antragstellung nach dem Tod des Ex-Partners?
    Nein, es gibt keine gesetzliche Frist. Allerdings wirkt der Antrag erst ab dem Monat der Antragstellung. Jeder verzögerte Monat bedeutet daher verlorenes Geld, da keine rückwirkenden Zahlungen erfolgen.
  • Kann die Deutsche Rentenversicherung die Rückübertragung ablehnen?
    Ja, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Besonders bei komplexen Fällen (mehrere Ehen, internationale Aspekte) oder wenn der Versorgungsausgleich mehrere Versorgungsträger betrifft, ist professionelle Beratung ratsam.

Quellen: „wmn.de“, „FAZ“, „rentenbescheid24.de“