Finance & Freedom Riester-Hammer: BGH kippt einseitige Rentenkürzungen

Riester-Hammer: BGH kippt einseitige Rentenkürzungen

Millionen Riester-Sparer können aufatmen: Der BGH erklärt die einseitige Kürzung des Rentenfaktors für unwirksam. Was das für Betroffene bedeutet und welche Rückzahlungen jetzt möglich sind.

Finanzinstitute kassieren eine heftige Schlappe vor dem Bundesgerichtshof. Die Richter haben eine zentrale Klausel in Riester-Verträgen für unwirksam erklärt, die es Versicherern erlaubte, den Rentenfaktor einseitig nach unten anzupassen. Laut „Focus“ betrifft das Urteil Millionen von Sparern, die nun höhere Renten und sogar Rückzahlungen erwarten können. Der Fall mit dem Aktenzeichen IV ZR 34/25 dreht sich um eine Vertragsklausel, die der Allianz die nachträgliche Senkung des Rentenfaktors ermöglichte – ohne Verpflichtung zur Erhöhung bei verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Einseitige Kürzungen sind Geschichte

Die Begründung des Gerichts ist eindeutig: Die Klausel sei „wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam“. Konkret bedeutet das für Verbraucher, dass die vorgenommenen Rentenkürzungen keine rechtliche Grundlage hatten. Betroffene können nun aktiv werden und die Kürzungen zurückfordern. Besonders brisant: Der Rentenfaktor bestimmt, wie viel monatliche Rente Kunden pro 10.000 Euro Vertragsguthaben erhalten.

Wie „Focus“ berichtet, haben einige Versicherer – allen voran die Allianz – diesen Faktor in der Vergangenheit deutlich gesenkt. Als Begründung dienten die Niedrigzinsphase und die gestiegene Lebenserwartung. Obwohl die EZB ihren Leitzins inzwischen wieder erhöht hat, sahen sich die Versicherer nicht verpflichtet, die Rentenkürzungen zurückzunehmen.

Finanzielle Auswirkungen für Sparer

Die finanziellen Folgen für Betroffene waren erheblich. Je nach Vertrag schrumpfte die Rente um ein Viertel bis ein Drittel – in vielen Fällen bedeutete das monatliche Einbußen von zwei- bis dreistelligen Eurobeträgen. Diese können Kunden nun zurückverlangen, wobei die Verträge insgesamt weiterhin wirksam bleiben.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stellt dafür bereits einen Online-Musterbrief zur Verfügung. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht in diesem Fall laut „Focus“ ein Symptom eines tieferliegenden Problems: Der Finanzvertrieb sei so strukturiert, dass primär provisionsstarke Produkte verkauft würden, nicht kostengünstige. Er fordert ein staatliches Standardprodukt nach schwedischem Vorbild – transparent, günstig und ohne Provisionsvertrieb.

Vorinstanzliche Urteile bestätigt

Das BGH-Urteil bestätigt frühere Entscheidungen. Bereits das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Allianz-Klausel im Januar 2025 untersagt. Die Begründung: Sie benachteilige Kunden unangemessen, da sie nur Kürzungen, nicht aber spätere Erhöhungen vorsehe. Der Rentenfaktor stelle ein zentrales Leistungsversprechen dar, das nicht frei manipulierbar sein dürfe.

Auch Gerichte in Berlin und Reinbek kamen zu ähnlichen Ergebnissen. Parallel dazu zeigt sich im Markt ein interessanter Trend: Während Riester-Produkte in der Kritik stehen, boomen andere Anlageformen. So berichtet „Focus“ von einem deutschen KI-Unternehmen, dessen Wert in nur zwei Jahren um 900 Prozent gestiegen ist – ein Hinweis darauf, wie stark sich Anlagemärkte und -präferenzen verschieben.

Business Punk Check

Die BGH-Entscheidung entlarvt ein fundamentales Problem des deutschen Altersvorsorgemarktes: Intransparenz und einseitige Risikoverteilung zulasten der Verbraucher. Während Finanzinstitute jahrelang mit der Niedrigzinsphase argumentierten, um Leistungen zu kürzen, blieben die Erholungen bei steigenden Zinsen aus. Das System ist strukturell darauf ausgelegt, Provisionen zu maximieren, nicht Kundennutzen. Die politische Antwort? Halbherzig.

Statt das marode Riester-System grundlegend zu reformieren, werden nur kosmetische Anpassungen vorgenommen. Für Verbraucher bedeutet das: Selbst aktiv werden, Rückforderungen stellen und langfristig alternative Vorsorgemodelle prüfen. Das schwedische Modell zeigt, dass staatlich organisierte, kostengünstige Standardprodukte ohne Provisionsanreize funktionieren können – ein Weg, den Deutschland längst hätte einschlagen müssen.

Häufig gestellte Fragen

  • Wie können Riester-Sparer jetzt ihre Ansprüche geltend machen?
    Betroffene sollten umgehend ihre Vertragsunterlagen prüfen und den Rentenfaktor vor und nach der Anpassung vergleichen. Mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale können sie schriftlich Rückzahlungen und die Wiederherstellung des ursprünglichen Rentenfaktors fordern. Eine Fristsetzung von vier Wochen ist empfehlenswert.
  • Welche finanziellen Auswirkungen hat das Urteil konkret?
    Bei einem Vertragsguthaben von 100.000 Euro und einer Kürzung des Rentenfaktors von beispielsweise 30 auf 20 Euro pro 10.000 Euro Kapital bedeutet das Urteil eine monatliche Rentenerhöhung von 100 Euro. Über eine durchschnittliche Rentenbezugsdauer von 20 Jahren summiert sich das auf 24.000 Euro.
  • Welche Alternativen zur Riester-Rente sind jetzt empfehlenswert?
    Kostengünstige ETF-Sparpläne ohne Vertriebsprovisionen bieten eine transparente Alternative. Auch betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberzuschuss oder fondsgebundene Rentenversicherungen mit niedrigen Kostenquoten unter 1,5% p.a. sind prüfenswert. Entscheidend ist die Kombination aus Steuervorteilen und geringen Kosten.
  • Was bedeutet das Urteil für die Zukunft der Riester-Rente?
    Das BGH-Urteil erhöht den Druck auf die Politik, das Riester-System grundlegend zu reformieren. Kurzfristig werden Anbieter ihre Vertragsklauseln anpassen müssen. Mittelfristig könnte ein Trend zu transparenteren Produkten mit fairerer Risikoverteilung entstehen, langfristig ist eine Entwicklung hin zum schwedischen Modell mit staatlich organisierten Standardprodukten denkbar.

Quellen: „Focus“

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