Work & Winning Geringe politische Pflicht, hohe wirtschaftliche Relevanz

Geringe politische Pflicht, hohe wirtschaftliche Relevanz

Etliche Unternehmen haben sich in den vergangenen Jahren darauf vorbereitet, für das Geschäftsjahr 2025 erstmals ein ESG-Reporting anzufertigen – nun macht die EU eine Rolle rückwärts: Die Schwellenwerte für die Berichtspflicht wurden derart angehoben, dass ein Großteil der Unternehmen nun doch nicht mehr zu ESG-Themen berichten muss. Spielt das Thema Nachhaltigkeit für Unternehmen etwa keine Rolle mehr? Doch, meint Reporting-Experte Dr. Patrick Bitter und weiß, wie Unternehmen das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung am besten angehen sollten.

Es war ein Hin und Her und sorgte in der Unternehmenslandschaft vor allem für Unsicherheit: Im Februar 2025 stellte die Europäische Kommission die Omnibus-Verordnung vor, mit der die Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung harmonisiert und der administrative Aufwand reduziert werden soll. Eine Entlastung der Unternehmen war das oberste Ziel, denn aus der Wirtschaft war Kritik am ursprünglichen Umfang der Berichtspflichten laut geworden. Doch das Omnibus-Verfahren bewirkte zuerst einmal das Gegenteil dessen, was es erreichen sollte. Denn es wurde zu einem Zeitpunkt vorgestellt, in der viele EU-Mitgliedstaaten die bis dahin geltende Corporate Sustainabilty Reporting Directive (CSRD) noch gar nicht in nationales Recht umgesetzt hatten, darunter auch Deutschland. Damit herrschte Rechtsunsicherheit. Zudem wussten viele Unternehmen, die eigentlich ab 2026 berichtspflichtig gewesen wären und bereits entsprechende Vorkehrungen getroffen hatten, nun nicht mehr, ob die Mühen womöglich vergebens gewesen waren. Im April wurde mit dem Beschluss des „Stop-the-Clock“-Vorschlags immerhin klar, dass die Unternehmen der ursprünglich geplanten zweiten Welle der CSRD einen Aufschub erhalten und erst ab 2028 für das Geschäftsjahr 2027 berichten müssen.

Schwellenwerte deutlich nach oben gesetzt

Über die Schwellenwerte wurde aber weiter diskutiert, bis zuletzt herrschte hier Unklarheit. Erst in der zweiten Dezemberwoche konnten das Europäische Parlament, der Rat der EU und die EU-Kommission in ihren Trilog-Verhandlungen eine Einigung erzielen: Bestätigen das Europäische Parlament und der EU-Rat diesen Vorschlag, sind fortan nur Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von mindestens 450 Millionen Euro in der zweiten Welle und damit berichtspflichtig. Zum Vergleich: Die bisherigen Regelungen nach der CSRD sahen vor, dass Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 50 Millionen Euro ein ESG-Reporting anfertigen müssen. „Damit fallen nun 80 bis 90 Prozent der Unternehmen aus der Berichtspflicht heraus“, weiß Dr. Dr. Patrick Bitter, SAP-Berater bei der CALEO Consulting GmbH und Experte auf dem Gebiet des ESG-Reportings. Die international tätige Unternehmensberatung ist auf Enterprise Performance Management und Business Intelligence spezialisiert, Bitter verantwortet vor allem die Themenbereiche Nachhaltigkeitsberichte und operatives Reporting.

Neben der CSRD werden auch die europäische Lieferkettenrichtlinie Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sowie die Entwaldungsverordnung EU Deforestation Regulation (EUDR) deutlich abgeschwächt. So galt die Lieferkettenrichtlinie bislang für Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten und einem Umsatz von 450 Millionen Euro, fortan jedoch nur noch für Unternehmen mit mindestens 5000 Mitarbeitenden und 1,5 Milliarden Euro Umsatz. Die Entwaldungsverordnung wird erneut verschoben und soll – Stand jetzt – erst Ende 2026 in Kraft treten.

Geringe politische Relevanz, aber hohe wirtschaftliche Bedeutung

„Nachhaltigkeit ist momentan auf politischer Ebene offensichtlich kein Fokus-Thema mehr“, ordnet Bitter ein. Dennoch ist er überzeugt: „An gesellschaftlicher und vor allem wirtschaftlicher Relevanz verliert es aber keinesfalls.“ Denn für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gibt es auch ohne Pflicht gewichtige Argumente: Endkunden, Partner und Investoren verlangen verstärkt nachhaltiges Handeln von Unternehmen und entscheiden sich bewusst für Organisationen, die dies nachweisen können. Wer nachhaltiges Wirtschaften durch Berichte, Zertifikate und Siegel belegen kann, wertet sein Image auf und überzeugt Stakeholder.  Entsprechende Zertifikate wie ISO 50.001 für Energiemanagementsysteme, ISO 9001 für Qualitätsmanagementsysteme und ISO 14.001 für Umweltmanagementsysteme gewinnen daher an Bedeutung, da sie nachhaltiges Handeln belegen und darüber hinaus auch für die Beantragung von Fördermittel wichtig sind. „Organisationen, die entsprechende Zertifikate und Nachhaltigkeitsberichte vorlegen können, nehmen im Wettbewerb um Kundschaft und Investoren eine Spitzenrolle ein und sichern ihre wirtschaftliche Existenz“, betont der Experte.

Zudem sind Versicherungen und Banken nach wie vor reguliert und müssen ihre Nachhaltigkeitsrisiken verwalten. „Für Unternehmen, die nicht nachweislich nachhaltig handeln, ist es deshalb deutlich schwieriger, Kredite zu erhalten“, weiß Bitter. Nicht zuletzt bleiben die Verantwortung und der Beitrag jeder Organisation zum Schutz von Menschen und Umwelt auch ohne gesetzgebende Pflicht bestehen, zumal Umweltschutz und Menschrechte auch Einfluss auf das eigene Geschäftsmodell haben. „Schon zur Selbstüberprüfung braucht es Nachhaltigkeitsberichte“, erklärt der Reporting-Experte.

Dass die Anforderungen heruntergeschraubt wurden, ist nachvollziehbar. Denn der bürokratische Aufwand ist für die betroffenen Unternehmen immens. „Doch es hätte andere Möglichkeiten zur Entlastung gegeben, als nun schlichtweg den Großteil der Unternehmen von der Berichtspflicht zu befreien“, meint Bitter, der in seiner Funktion bei CALEO bereits viele Unternehmen hinsichtlich Nachhaltig und Reporting beraten hat. Der größte Schmerzpunkt der Unternehmen lag nämlich in der Prüfung der Berichte, die durch einen Wirtschaftsprüfer erfolgen muss. „Organisationen berichten teilweise von 345 Prüftagen durch die externe Prüfung, das ist ein enormer personeller und finanzielle Aufwand“, erklärt Bitter. Statt der aufwändigen Wirtschaftsprüfung könnte die Abnahme aber zum Beispiel durch akkreditierte Stellen wie TÜV und DEKRA erfolgen, die für Managementsysteme gemäß diverser ISO-Normen bereits vertrauenswürdige Prüfungen durchführen. Weitere Entlastung bringt das Herunterschrauben der regulatorischen Anforderungen. Dies ist jüngst bereits geschehen: Die European Sustainability Standards (ESRS) wurden überarbeitet und unter anderem die verpflichtenden Datenpunkte reduziert.

Nachhaltigkeitsberichterstattung im Finanzwesen ansiedeln

Viele Unternehmen, die ursprünglich ab 2026 für das Geschäftsjahr 2025 hätten berichten müssen, haben ohnehin bereits einen Report erstellt, der sich den geltenden Standards annähert und diesen auch als Einzelbericht veröffentlicht. „Viele Unternehmen haben uns bei CALEO gespiegelt, dass sie das auch so fortsetzen und es nutzen möchten, um nachhaltiger zu werden“, weiß Bitter. Diesen empfiehlt der Reporting-Experte, das ESG-Reporting an die Finanzprozesse anzubinden und es in die bestehende Konzernberichterstattung zu integrieren. Zwar unterscheiden sich die Daten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von denen für das Finanzreporting; die Prozesse aber, also Konsolidierung der Daten und die Berichterstellung, sind dieselben. „Zudem ist das Controlling in der Regel als zentrale Organisation aufgestellt, das ESG-Reporting hier anzusiedeln bedeutet daher den geringsten Aufwand“, erklärt Bitter.

Auch die Tools zur Konsolidierung und Berichterstattung sind im Finanzwesen bereits vorhanden: Viele Unternehmen verwenden bereits SAP S/4HANA for Group Reporting, das die Konsolidierung direkt im operativen ERP ermöglicht. SAP baut nun sukzessive bestimmte Nachhaltigkeitsfunktionen in die gesamte Systemlandschaft ein. Das SAP ERP verfügt beispielsweise über den sogenannten Green Ledger, der es Unternehmen ermöglicht, ihre CO2-Emissionen präzise zu erfassen und in ihre Finanzdaten zu integrieren, wie Patrick Bitter erklärt: „Wenn ich weiß, wie viele Teile ich von Lieferant A und wie viele ich von Lieferant B habe, kann ich am Ende für mein Produkt einen CO2-Fußabdruck berechnen lassen und an den Konzern weitergeben.“

Auch für Künstliche Intelligenz bieten sich im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsberichterstattung sinnvolle Use Cases: Auf Basis ihrer Daten können sich Unternehmen beispielsweise vorschlagen lassen, welche Punkte für sie überhaupt wesentlich sind – Stichwort doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die ein Kernelement des ESG-Reportings ist. „Das muss dann zwar noch durch einen Menschen verifiziert werden, aber KI-Modelle leisten hier einen guten Beitrag zur Vereinfachung“, meint Bitter. Damit zeigt sich, dass viele technische Voraussetzungen für eine integrierte Nachhaltigkeitsberichterstattung bereits existieren. Entscheidend ist nun, diese konsequent zu nutzen und Nachhaltigkeit systematisch in bestehende Finanz- und Steuerungsprozesse einzubetten.

Fazit

Trotz der deutlichen Abschwächung der EU-Berichtspflichten verliert Nachhaltigkeit für Unternehmen nicht an Bedeutung. Auch ohne gesetzliche Pflicht bleibt ESG-Reporting ein zentraler Faktor für Wettbewerbsfähigkeit, Finanzierung, Risikomanagement und Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden, Partnern und Investoren. Unternehmen sind daher gut beraten, begonnene Aktivitäten fortzuführen und Nachhaltigkeitsberichterstattung strategisch in bestehende Finanz- und Reportingprozesse zu integrieren. So lässt sich der Aufwand begrenzen und Nachhaltigkeit als Steuerungsinstrument für das eigene Geschäftsmodell sinnvoll nutzen.

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