Business & Beyond Crans-Montana brennt. Deutschland fragt sich: Hätte unser Brandschutz das verhindert?

Crans-Montana brennt. Deutschland fragt sich: Hätte unser Brandschutz das verhindert?

Ein Luxus-Skiort, ein überfüllter Kellerclub, dutzende Tote. Während im Wallis noch zentrale Fragen offen sind, zeigt der Blick nach Deutschland, wie strikt Brandschutz, Betreiberhaftung und behördliche Kontrolle in vergleichbaren Locations geregelt sind. Trotzdem ist nicht alles besser.

Vier Tage nach der Neujahrsnacht wirkt Crans-Montana wie ein Ort, der zwei Welten gleichzeitig spielt: draußen Luxus-Resort, drinnen Katastrophenfall. Die Ermittlungen zum Brand im Kellerlokal „Le Constellation“ laufen offiziell „mit Hochdruck“. Aber je mehr Details bekannt werden, desto deutlicher wird: Der Schweizer Kanton Wallis hat die Aufarbeitung bislang nicht in den Griff bekommen.

Der bisher belastbarste Stand kommt aus den eigenen Mitteilungen von Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft: Es gibt 40 Tote und 119 Verletzte, „ein Großteil“ davon sei schwer verletzt. Gegen die beiden Betreiber des Lokals wurde eine Strafuntersuchung eröffnet – Verdacht auf fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst; es gilt die Unschuldsvermutung. Das ist ein klarer Schritt – und zugleich das Eingeständnis, dass man nicht mehr nur „tragischer Unfall“ sagt, sondern Organisations- und Sicherheitsfragen ganz oben auf dem Tisch liegen.

Zu den Opfern und ihrem Zustand ist das Bild erschütternd. Medien berichten übereinstimmend, dass viele Betroffene sehr jung sind, oft im Teenager- oder frühen Zwanzigeralter – das Lokal war offenbar ein Hotspot für Jugendliche und Saisonpublikum. Die Identifizierung der Toten dauert, auch weil schwere Brandverletzungen die Arbeit erschweren; genau das betonen Behörden und Reporter immer wieder. Gleichzeitig werden Schwerverletzte in spezialisierte Zentren im In- und Ausland verlegt – ein Hinweis darauf, dass selbst in einem hochentwickelten Land die Kapazitäten bei Verbrennungsmedizin schnell an Grenzen stoßen.

Zur Brandursache verdichtet sich der Verdacht in eine Richtung: Funken sprühende „Bengalkerzen“, Wunderkerzen an Champagnerflaschen sollen zu nah an die Decke gekommen sein. Dort habe sich das Feuer rasch entwickelt, sagte die Walliser Generalstaatsanwältin Béatrice Pilloud; gesichert werden Spuren, Videos werden ausgewertet, Zeugen befragt. Berichte sprechen davon, dass schalldämmende Materialien an der Decke die Feuersbrunst beschleunigt haben könnten – Stichwort Flashover, also der schlagartige Übergang zum Vollbrand. Genau hier beginnt das zweite große Ermittlungsfeld: Umbauten, Materialien, Genehmigungen, Fluchtwege, Belegung. Pilloud nennt das Paket selbst: Wie viele Personen waren tatsächlich drin, wie viele waren genehmigt, wie waren Evakuierungswege und Sicherheitsvorkehrungen organisiert, welche Betriebsgenehmigungen lagen vor. Die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, die Ermittler prüfen Renovierungen, Sicherheitssysteme, Rettungswege und die Frage der Überbelegung; der Betreiber behauptet zugleich, man sei regelmäßig kontrolliert worden und habe alle Vorgaben erfüllt.

Und dann sind da die Betreiber selbst – Jacques und Jessica Moretti, ein französisches Gastronomenpaar, das nach Medienberichten mehrere Betriebe in der Region führt. Über ihr „Vorleben“ kursiert inzwischen viel: Belgische und Schweizer Medien verweisen auf französische Berichte, wonach Jacques Moretti vor Jahrzehnten wegen schwerer Delikte im Bereich des organisierten Verbrechens verurteilt worden sei. Diese Angaben stammen nicht aus einem Schweizer Strafregister, sondern aus Medienrecherchen; offiziell bestätigt ist davon bislang nichts. Genau dieses Gemisch ist toxisch für die Lage: In einer Katastrophe, in der Vertrauen in Aufsicht und Regeln das eigentliche Sicherheitsnetz ist, fühlt sich jedes ungeklärte Detail wie ein weiterer Riss an.

Die behördliche Aufsichtsfunktion ist damit zwangsläufig Teil der Story. Die Gemeinde Crans-Montana hat sich laut Berichten als Nebenklägerin positioniert – politisch nachvollziehbar, aber es wirft sofort die Frage auf: Wer hat wann was kontrolliert? Wenn ein Betreiber öffentlich damit argumentiert, das Lokal sei „mehrfach inspiziert“ worden, kippt die Verantwortung nicht weg von ihm – sie erweitert sich. Man kann einen Club nicht sicher „reden“. Man muss ihn sicher bauen, sicher betreiben – und sicher kontrollieren.

Die ermittelnde Spitze ist in diesem Fall Generalstaatsanwältin Pilloud. Sie ist seit Anfang 2024 Walliser Procureure générale, zuvor war sie lange als Strafverteidigerin im Kanton tätig; In Profilen betont sie den „menschlichen“ Zugang, Zuhören, aber auch klare Führung. Pilloud tritt bisher mit dem Vokabular der klassischen Großermittlung auf: Spuren, Videos, Befragungen, „alle Spuren prüfen“. Das ist richtig. Nur: In der Öffentlichkeit entsteht parallel der Eindruck, dass die Aufklärung vor allem rückwärts läuft, während vorne noch nicht einmal die Basics stabil sind – vollständige Opferlisten, belastbare Zahlen zur Belegung, klare Aussagen zur Genehmigungslage.

Ein Blick nach Deutschland zeigt, wie eng vergleichbare Lokalitäten hierzulande rechtlich „eingezäunt“ sind – zumindest auf dem Papier. Die Muster-Versammlungsstättenverordnung schreibt etwa vor: „Dämmstoffe müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen“ und Deckenbekleidungen in Versammlungsräumen müssen grundsätzlich nichtbrennbar sein; bei kleineren Räumen sind mindestens schwerentflammbare Materialien zulässig. Dazu kommen Betriebspflichten: Rettungswege müssen ins Freie führen und Türen in Rettungswegen dürfen während des Betriebs nicht verschlossen sein. Für Pyrotechnik und szenische Effekte gilt in der deutschen Arbeitsschutz- und Präventionswelt der Grundsatz, dass zusätzliche Brandwachen keine mangelhaften Brandschutzmaßnahmen „heilen“: Die DGUV warnt ausdrücklich, der Brandsicherheitsdienst „ersetzt/ergänzt keine fehlenden oder mangelhaften Brandschutzeinrichtungen“. Kontrolle ist in Deutschland je nach Bundesland und Objekt eine Mischung aus Bauaufsicht, Feuerwehr (Brandschutzdienststellen), Gewerbeaufsicht und wiederkehrenden Prüfungen – und sie funktioniert mal streng, mal erstaunlich nachsichtig. Aber das zentrale Prinzip ist klarer formuliert als viele glauben: Betreiberverantwortung ist keine Deko im Genehmigungsordner, sie ist Haftung in Echtzeit.

Am vierten Tag nach der Katastrophe sieht es derweilen im Wallis nicht so aus, als habe der Kanton die Untersuchung wirklich „im Griff“. Es gibt eine Strafuntersuchung, ja. Es gibt erste Hypothesen, ja. Aber es gibt weiterhin einen Nebel aus offenen Kernfragen: Wie viele Menschen waren tatsächlich im Keller, wie viele hätten rein dürfen, welche Materialien waren genehmigt, welche Umbauten wurden wie abgenommen, wie waren Fluchtwege geführt und verfügbar – und wie konnte ein Szenario entstehen, in dem Augenzeugen von einem einzigen engen Ausgang und panischer Verdichtung berichten.

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