Finance & Freedom Renten-Fahrplan 2026: Wer früher raus darf und wer blechen muss

Renten-Fahrplan 2026: Wer früher raus darf und wer blechen muss

2026 ändert sich das Rentensystem für schwerbehinderte Menschen und reguläre Rentner. Der Jahrgang 1964 kann mit Abschlägen früher in Rente gehen, während der Jahrgang 1960 regulär in den Ruhestand darf.

Das neue Rentenpaket ist beschlossene Sache. Während die Aktivrente kommt und das Rentenniveau bis 2031 auf 48 Prozent des Durchschnittseinkommens festgeschrieben wird, steht für schwerbehinderte Menschen ein wichtiger Umbruch bevor. Besonders für den Jahrgang 1964 markiert das Jahr 2026 einen Wendepunkt im Rentensystem.

Schwerbehindertenrente: Diese Regeln gelten ab 2026

Die Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen steigt kontinuierlich. Laut „Merkur“ endet 2026 die Übergangsphase, in der die Altersgrenzen schrittweise angehoben wurden. Für einen abschlagsfreien Rentenbezug hat sich die Grenze für die Jahrgänge 1952 bis 1963 bereits von 63 auf 65 Jahre erhöht.

Parallel dazu stieg das Mindestalter für einen vorzeitigen Rentenbezug von 60 auf 62 Jahre. Wer 1964 geboren wurde und als schwerbehindert gilt, kann 2026 mit 62 Jahren in Rente gehen – allerdings mit finanziellen Einbußen. Für jeden Monat des früheren Renteneintritts werden 0,3 Prozent abgezogen, maximal 10,8 Prozent. Eine abschlagsfreie Rente erhalten 1964 Geborene erst mit 65 Jahren – also 2029.

Die Voraussetzungen im Check

Als schwerbehindert gilt, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen kann. Wie „Mainpost“ berichtet, muss diese Schwerbehinderung bereits vor dem Rentenbeginn vorliegen und wird durch das Versorgungsamt festgestellt. Ein späterer Wegfall der Schwerbehinderung hat keine Auswirkungen auf den Rentenanspruch.

Neben der Schwerbehinderung müssen Anspruchsberechtigte eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllen. Zu diesen Versicherungsjahren zählen nicht nur Beitragszeiten aus Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit, sondern auch Kindererziehungszeiten, Phasen mit Kranken- oder Arbeitslosengeld sowie Zeiten nicht erwerbsmäßiger Pflege.

Regulärer Renteneintritt 2026: Jahrgang 1960 ist dran

Für den regulären Renteneintritt 2026 gilt: Wer 1960 geboren wurde, kann mit 66 Jahren und vier Monaten in den Ruhestand gehen. Laut „Mainpost“ war 2024 noch der Jahrgang 1958 an der Reihe, 2025 folgt der Jahrgang 1959.

Die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre betrifft alle nach 1964 Geborenen. Besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren können weiterhin früher in Rente gehen. Ein 1960 Geborener mit dieser Versicherungszeit könnte bereits 2024 in den Ruhestand treten – zwei Jahre früher als langjährig Versicherte mit 35 Beitragsjahren.

Steuerliche Aspekte: 84 Prozent werden fällig

Die Besteuerung der Rente steigt kontinuierlich an. Wer 2026 in den Ruhestand geht, muss 84 Prozent seiner Rente versteuern, wie „Merkur“ berichtet. Nur 16 Prozent bleiben steuerfrei.

Dieser Anteil sinkt jährlich um 0,5 Prozentpunkte, bis ab 2058 die komplette Rente versteuert werden muss. Allerdings greift hier der steuerliche Grundfreibetrag, der 2026 bei 12.348 Euro liegen wird. Wenn die zu versteuernden 84 Prozent der Bruttojahresrente unter diesem Betrag bleiben, fallen keine Steuern an – unabhängig vom steigenden Besteuerungsanteil.

Business Punk Check

Die Rentenreform 2026 offenbart ein typisches Muster deutscher Sozialpolitik: komplizierte Übergangsregeln statt klarer Schnitte. Während Politiker das System als sozial verkaufen, wird die finanzielle Last auf künftige Generationen verschoben. Die Fixierung des Rentenniveaus auf 48 Prozent bis 2031 klingt gut, verschleiert aber die Kernfrage: Wer zahlt die Zeche danach?

Besonders für Selbstständige und Startup-Gründer bedeutet das: Die eigene Altersvorsorge wird wichtiger denn je. Wer sich auf staatliche Systeme verlässt, riskiert empfindliche Versorgungslücken. Die wahre Herausforderung liegt nicht in der Optimierung von Rentenformeln, sondern in der Schaffung eines demografiefesten, generationengerechten Systems, das Eigenverantwortung belohnt statt bestraft.

Häufig gestellte Fragen

  • Wie wirkt sich die Rentenreform 2026 auf Selbstständige aus?
    Selbstständige sind von der Reform nur betroffen, wenn sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die steigende Besteuerung der Renten gilt jedoch für alle. Gerade für Unternehmer wird die private Vorsorge durch Investments oder betriebliche Modelle noch wichtiger.
  • Welche Alternativen gibt es zur klassischen Rente für Unternehmer?
    Betriebliche Altersvorsorge, Immobilien als Kapitalanlage und breit gestreute ETF-Portfolios bieten flexible Alternativen. Auch der Unternehmensverkauf kann Teil der Altersvorsorge sein. Wichtig ist, verschiedene Bausteine zu kombinieren und frühzeitig zu beginnen.
  • Wie können Unternehmen die Rentenreform in ihre Personalstrategie einbeziehen?
    Fortschrittliche Unternehmen nutzen attraktive betriebliche Altersvorsorgemodelle als Recruiting-Instrument. Flexible Arbeitszeitmodelle für ältere Mitarbeiter und Wissenstransfer-Programme zwischen Generationen werden wichtiger. Die Aktivrente bietet zudem Chancen, erfahrene Fachkräfte länger zu halten.
  • Welche Branchen profitieren von der demografischen Entwicklung und Rentenreform?
    Fintech-Unternehmen mit Altersvorsorge-Lösungen, digitale Gesundheitsdienstleister und Anbieter altersgerechter Wohnkonzepte stehen vor Wachstumschancen. Auch Personaldienstleister mit Fokus auf ältere Arbeitnehmer und Weiterbildungsanbieter können vom demografischen Wandel profitieren.

Quellen: „Merkur“, „Mainpost“

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