Finance & Freedom Ab April 2026: DIESE Gruppen sparen sich die GEZ

Ab April 2026: DIESE Gruppen sparen sich die GEZ

Ab April entfällt für rund 9.000 BAföG-Empfänger die Rundfunkbeitragspflicht. Parallel empfehlen Experten eine Erhöhung auf 18,64 Euro. Was hinter der Befreiungswelle steckt.

Mit dem Sommersemester 2026 startet am 1. April eine Befreiungswelle: Rund 9.000 Studierende, die staatliche Ausbildungsförderung beziehen, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Gleichzeitig steht eine Beitragserhöhung im Raum. Die Öffentlich-Rechtlichen verlangen künftig möglicherweise 18,64 Euro statt aktuell 18,36 Euro – ein Anstieg von 28 Cent monatlich. Während einige Gruppen entlastet werden, zahlen andere künftig mehr. Ein Blick auf die wirtschaftspolitischen Mechanismen hinter dieser Entwicklung zeigt: Sozialpolitik und Finanzierungsbedarf der Sender kollidieren.

BAföG-Bezug als Befreiungsgrund

Wer staatliche Ausbildungsförderung erhält und nicht mehr bei den Eltern wohnt, kann die Befreiung beantragen. Von den rund 79.000 Studienanfängern im April 2026 erhalten schätzungsweise 11 Prozent BAföG, so Wmn. Entscheidend ist der Bezug der Förderung, nicht deren Höhe.

Auch EU-Studierende mit vergleichbarer Förderung aus ihrem Heimatland können den Antrag stellen. Der Beitragsservice erstattet zu viel gezahlte Beträge rückwirkend – allerdings erst nach Vorlage des BAföG-Bescheids. Bis dahin läuft die Zahlungspflicht weiter.

Wer noch von der Abgabe befreit wird

Die Liste der Berechtigten geht weit über Studierende hinaus. Bürgergeld-Empfänger, Sozialhilfebeziehende, Asylsuchende und Pflegebedürftige können sich ebenfalls befreien lassen. Auch Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Sozialgesetzbuch berechtigen zur Befreiung.

Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe fallen ebenfalls unter die Regelung. Selbst Arbeitnehmende mit zu geringem Einkommen können über die Härtefallregel eine Befreiung erreichen. Voraussetzung: Ein Antrag beim Beitragsservice in Köln mit entsprechenden Nachweisen – ausschließlich Kopien, keine Originale.

Beitragserhöhung trotz Befreiungen

Parallel zur Befreiungswelle empfiehlt eine unabhängige Expertenkommission eine Anhebung des Rundfunkbeitrags ab Januar 2027. Der neue Betrag soll bei 18,64 Euro liegen – 28 Cent mehr als bisher. Ein früherer Vorschlag über 18,94 Euro scheiterte am Widerstand mehrerer Bundesländer.

Die Kommission begründet die Anpassung mit einem Finanzbedarf von 42 Milliarden Euro für den Zeitraum 2025 bis 2028, so Techbook. Das entspricht einer Steigerung um 2 Prozent gegenüber der vorherigen Periode. Gleichzeitig gibt es mehr beitragspflichtige Wohnungen als prognostiziert – bereits eine Abweichung von einem Prozent beeinflusst den Monatsbetrag um rund 20 Cent.

Gerichtliche Absicherung der Beitragspflicht

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigt. Eine Klägerin aus Bayern argumentierte mit mangelnder Meinungsvielfalt und zu großer Staatsnähe der Sender – ohne Erfolg.

Die Richter formulierten jedoch klare Bedingungen: ARD, ZDF und Deutschlandradio müssen ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen, unterschiedliche Positionen abbilden und unabhängige Informationen liefern. Ein Wegfall der Zahlungspflicht käme nur infrage, wenn über mindestens zwei Jahre hinweg gravierende Defizite bei der Ausgewogenheit nachweisbar wären. Einzelne Fehler oder subjektive Kritik reichen nicht aus.

Business Punk Check

Die Befreiungsregelung entlastet gezielt einkommensschwache Gruppen – klingt sozial, ist aber ein Tropfen auf den heißen Stein. 9.000 Studierende zahlen nicht mehr, während Millionen Haushalte ab 2027 tiefer in die Tasche greifen sollen. Die Erhöhung um 28 Cent monatlich mag gering wirken, summiert sich aber auf 3,36 Euro jährlich pro Haushalt. Bei rund 47 Millionen beitragspflichtigen Wohnungen fließen zusätzlich über 150 Millionen Euro in die Kassen der Öffentlich-Rechtlichen. Die Botschaft: Sozialpolitische Gesten kosten nichts, wenn die breite Masse die Rechnung zahlt. Kritisch wird es beim Antragsverfahren.

Wer seine Befreiung nicht aktiv beantragt, zahlt weiter – auch wenn der Anspruch besteht. Das System setzt auf Bürokratie statt Automatismus. Studierende müssen BAföG-Bescheide einreichen, EU-Bürger vergleichbare Nachweise aus ihrem Heimatland. Wer den Antrag verpasst oder falsch ausfüllt, bleibt zahlungspflichtig. Das Gericht hat die Beitragspflicht zwar bestätigt, aber auch Grenzen gesetzt: Strukturelles Versagen bei der Ausgewogenheit könnte die Finanzierung kippen. Ob ARD und ZDF diesen Auftrag erfüllen, bleibt eine Dauerdebatte. Für Entscheider heißt das: Die Öffentlich-Rechtlichen stehen unter Beobachtung – politisch, juristisch und gesellschaftlich.

Häufig gestellte Fragen

Welche Studierenden können sich ab April vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Studierende, die BAföG beziehen und nicht mehr bei den Eltern wohnen, können die Befreiung beantragen. Auch EU-Studierende mit vergleichbarer Förderung aus ihrem Heimatland sind berechtigt. Entscheidend ist der Bezug der Ausbildungsförderung, nicht deren Höhe. Der Antrag muss beim Beitragsservice in Köln gestellt werden, zusammen mit einer Kopie des BAföG-Bescheids.

Wie wirkt sich die Beitragserhöhung auf Haushalte aus?

Ab Januar 2027 soll der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro auf 18,64 Euro steigen – ein Plus von 28 Cent monatlich oder 3,36 Euro jährlich. Bei rund 47 Millionen beitragspflichtigen Wohnungen in Deutschland fließen dadurch zusätzlich über 150 Millionen Euro in die Kassen der Öffentlich-Rechtlichen. Die Erhöhung soll den Finanzbedarf von 42 Milliarden Euro für 2025 bis 2028 decken.

Was passiert, wenn der Antrag auf Befreiung zu spät gestellt wird?

Wer den Antrag verspätet einreicht, zahlt bis zur Genehmigung weiter. Der Beitragsservice erstattet zu viel gezahlte Beträge rückwirkend – allerdings erst nach Vorlage des BAföG-Bescheids. Bis dahin läuft die Zahlungspflicht. Studierende sollten den Antrag daher unmittelbar nach Erhalt des Bescheids stellen, um Zahlungen zu vermeiden.

Welche anderen Gruppen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Neben BAföG-Empfängern sind Bürgergeld-Beziehende, Sozialhilfeempfänger, Asylsuchende, Pflegebedürftige und Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe befreiungsberechtigt. Auch taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe fallen unter die Regelung. Arbeitnehmende mit zu geringem Einkommen können über die Härtefallregel eine Befreiung erreichen. In allen Fällen ist ein Antrag mit entsprechenden Nachweisen erforderlich.

Kann die Beitragspflicht komplett entfallen?

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigt, aber Bedingungen formuliert. Die Finanzierung ist nur mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn ARD, ZDF und Deutschlandradio ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen. Ein Wegfall der Zahlungspflicht käme nur infrage, wenn über mindestens zwei Jahre hinweg gravierende und wiederkehrende Defizite bei der Ausgewogenheit nachweisbar wären. Einzelne Fehler oder subjektive Kritik reichen nicht aus.

Quellen: Wmn, Techbook

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