Work & Winning Diese Krankschreibung kann die Kündigung zur Folge haben

Diese Krankschreibung kann die Kündigung zur Folge haben

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden: Wer sich per Online-Fragebogen ohne Arztkontakt krankschreiben lässt, riskiert die fristlose Kündigung. Die digitale AU ist legal – aber nur mit echtem Arztgespräch.

Ein Klick hier, ein Fragebogen dort – und schon landet die Krankschreibung im Postfach. Was nach praktischer Digitalisierung klingt, kann den Job kosten. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat einem Arbeitnehmer die fristlose Kündigung bestätigt, der ein Attest ohne jeglichen Arztkontakt eingereicht hatte (Az.: 14 SLa 145/25). Die Richter stellten klar: Digitale Krankschreibungen sind kein Freifahrtschein für Bequemlichkeit. Wer das System missbraucht, verliert nicht nur das Vertrauen des Arbeitgebers – sondern auch seinen Job.

Wenn der Fragebogen zum Kündigungsgrund wird

Der Fall zeigt die Grenzen der Digitalisierung im Gesundheitswesen auf. Ein Beschäftigter hatte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt, die ausschließlich auf einem Online-Formular basierte. Weder Video-Call noch Telefonat mit einem Mediziner fanden statt.

Das Gericht wertete dies als bewusste Täuschung – ein schwerwiegender Vertrauensbruch, der eine Abmahnung überflüssig mache. Arbeitgeber hätten keine Möglichkeit, medizinische Details zu prüfen, und müssten sich auf die Korrektheit der Atteste verlassen können. Die Konsequenz: fristlose Entlassung nach einem einzigen Vorfall.

Die eAU-Regeln für 2026

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat den gelben Schein abgelöst – die Meldepflicht bleibt. Wer krank ist, muss den Arbeitgeber unverzüglich informieren. Erst dann kann dieser die Daten bei der Krankenkasse abrufen. Der Arzt übermittelt die Bescheinigung verschlüsselt an die Kasse, Beschäftigte müssen nichts mehr einreichen.

Neu seit 2026: Krankenkassen informieren Arbeitgeber auch über Krankenhausentlassungen sowie Reha- und Vorsorgemaßnahmen. Die Datenübermittlung beschränkt sich dabei auf Name, Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit und ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Diagnosen bleiben vertraulich.

Wann das Attest Pflicht wird

Ohne betriebliche Sonderregelung gilt: Krankmeldung sofort, ärztliche Bescheinigung spätestens am vierten Tag. Arbeitgeber dürfen jedoch ein Attest ab dem ersten Tag verlangen – ohne Begründung und ohne Vertragsänderung. Häufen sich Krankmeldungen auffällig an Montagen oder Freitagen, ist eine frühere Attestpflicht zulässig.

Kurzfristige Forderungen am selben Tag bleiben unzulässig. Bei leichten Atemwegsinfekten reicht laut Techbook ein Telefonat mit der Praxis – bis zu fünf Tage, sofern man dort bekannt ist. Für Verlängerungen oder schwerere Erkrankungen bleibt der persönliche Kontakt Pflicht.

Privatversicherte bleiben außen vor

Die eAU gilt nicht für Privatversicherte – sie müssen weiterhin Papierbelege einreichen. Gleiches gilt für gesetzlich Versicherte, die von Privatärzten oder im Ausland krankgeschrieben werden.

Seit 2025 informieren Krankenkassen Arbeitgeber zwar über solche Nachweise, jedoch ohne präzise Zeitangaben. Der Papierbeleg bleibt Pflicht. Minijobber in privaten Haushalten sind von der eAU komplett ausgenommen. Wer im Ausland erkrankt, muss den Arbeitgeber informieren und die AU in Papierform vorlegen.

Konsequenzen bei Verstoß

Wer keinen ärztlichen Nachweis vorlegt, riskiert eine Abmahnung. Bei Wiederholung droht die Kündigung. Eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung gilt bei Einzelfällen als unverhältnismäßig – es sei denn, es liegt wie im Hammer Urteil eine bewusste Täuschung vor.

Die Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber kann per Telefon, E-Mail oder WhatsApp erfolgen, sofern keine betriebliche Vorgabe existiert. Legt der Arbeitgeber einen bestimmten Weg fest, muss dieser für alle zugänglich sein.

Business Punk Check

Die eAU ist ein Fortschritt – aber kein Freibrief für Schlampigkeit. Das Hammer Urteil entlarvt eine unangenehme Wahrheit: Digitalisierung ohne Verantwortung endet vor Gericht. Online-Dienste, die Krankschreibungen per Fragebogen versprechen, bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone. Wer sie nutzt, sollte sicherstellen, dass mindestens ein Video- oder Telefonkontakt stattfindet. Arbeitgeber haben durch das Urteil mehr Handhabe gegen Missbrauch – und werden sie nutzen.

Die Krux: Während die Technik Prozesse vereinfacht, verschärft die Rechtsprechung die Kontrolle. Beschäftigte, die auf schnelle Lösungen setzen, sollten genau prüfen, ob ihr Anbieter rechtssichere Atteste ausstellt. Sonst wird aus der vermeintlichen Abkürzung ein Karriere-Killer. Die Botschaft ist klar: Digital ja, aber nur mit echtem Arztkontakt. Alles andere ist russisches Roulette mit dem Job.

Häufig gestellte Fragen

Welche Online-Krankschreibungsdienste sind rechtssicher?

Rechtssicher sind nur Anbieter, die einen echten Arztkontakt per Video oder Telefon garantieren. Reine Fragebogen-Dienste ohne medizinische Konsultation bewegen sich in einer Grauzone und können zur Kündigung führen. Vor der Nutzung sollte man prüfen, ob der Dienst eine echte telemedizinische Sprechstunde anbietet. Im Zweifelsfall lieber den Hausarzt kontaktieren.

Kann mein Arbeitgeber die eAU-Daten einsehen?

Nein, der Arbeitgeber erhält nur Basisdaten: Name, Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit, ob es eine Erst- oder Folgebescheinigung ist und ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Diagnosen, Arztname und medizinische Details bleiben vertraulich und werden nicht übermittelt. Die Krankenkasse fungiert als Datenschutz-Filter zwischen Arzt und Arbeitgeber.

Was passiert bei auffälligen Krankmeldungsmustern?

Häufen sich Krankmeldungen an Montagen, Freitagen oder vor Feiertagen, darf der Arbeitgeber ein Attest ab dem ersten Tag verlangen. Diese Ungleichbehandlung ist zulässig, sofern ein sachlicher Grund vorliegt. Wer wiederholt ohne Nachweis fehlt, riskiert Abmahnungen und letztlich die Kündigung. Transparenz schützt vor Verdächtigungen.

Gilt die eAU auch für Auslandskrankschreibungen?

Nein, bei Krankschreibungen aus dem Ausland oder von Privatärzten bleibt die Papier-AU Pflicht. Gesetzlich Versicherte müssen den Beleg physisch einreichen, auch wenn die Krankenkasse den Arbeitgeber seit 2025 informiert. Privatversicherte sind generell von der eAU ausgenommen und müssen weiterhin klassische Atteste vorlegen.

Wie schnell muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Unverzüglich bedeutet: am ersten Krankheitstag, idealerweise vor Arbeitsbeginn. Die Kontaktform ist frei wählbar – Telefon, E-Mail oder WhatsApp sind zulässig, sofern keine betriebliche Vorgabe existiert. Erst nach der Meldung kann der Arbeitgeber die eAU bei der Krankenkasse abrufen. Ohne Meldung greift das digitale Verfahren nicht.

Quellen: Techbook, Rentenbescheid24, Landesarbeitsgericht Hamm

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