Finance & Freedom Mütterrente III ab 2027: Warum Eltern ihr Rentenkonto trotzdem prüfen sollten

Mütterrente III ab 2027: Warum Eltern ihr Rentenkonto trotzdem prüfen sollten

Ab 2027 erhalten Eltern für vor 1992 geborene Kinder mehr Rente. Die Kindererziehungszeit steigt von bislang bis zu 30 auf bis zu 36 Monate. Das entspricht einem zusätzlichen halben Entgeltpunkt pro Kind. Die Auszahlung beginnt aus technischen Gründen allerdings erst 2028 und erfolgt für bestehende Rentenansprüche rückwirkend für das Jahr 2027.

Ein gesonderter Antrag auf die Mütterrente III ist grundsätzlich nicht erforderlich. Dennoch kann es sinnvoll sein, den eigenen Versicherungsverlauf zu kontrollieren. Fehlen Kindererziehungszeiten im Rentenkonto, sollten Betroffene eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung veranlassen.

Automatische Berechnung für viele Betroffene

Für Menschen, die bereits vor Januar 2028 Rente beziehen, soll die Berechnung und Auszahlung weitgehend automatisch erfolgen. Auch wer noch keine Rente erhält, seine Kindererziehungszeiten aber bereits feststellen ließ, muss wegen der Mütterrente III grundsätzlich nicht erneut tätig werden.

Sind Kindererziehungszeiten noch gar nicht erfasst, werden sie spätestens bei der späteren Rentenantragstellung geprüft. Betroffene verlieren ihren gesetzlichen Anspruch daher nicht automatisch, nur weil sie nicht bereits 2026 einen Antrag stellen. Eine frühzeitige Kontenklärung kann jedoch spätere Rückfragen und Verzögerungen vermeiden.

Wie viel mehr Rente bringt die Reform?

Für jedes vor 1992 geborene Kind werden bis zu sechs zusätzliche Monate Kindererziehungszeit anerkannt. Das entspricht einem halben Entgeltpunkt.

Beim seit Juli 2026 geltenden Rentenwert von 42,52 Euro wären das rechnerisch 21,26 Euro brutto mehr im Monat je Kind. Bei drei Kindern ergäbe sich derzeit ein Plus von rund 63,78 Euro brutto monatlich.

Der tatsächliche Betrag bei der Auszahlung 2028 kann höher liegen, weil der Rentenwert bis dahin erneut angepasst werden dürfte. Die Deutsche Rentenversicherung spricht deshalb allgemein von rund 20 Euro zusätzlicher Monatsrente pro Kind.

Auszahlung beginnt 2028

Die Reform gilt rechtlich ab dem 1. Januar 2027. Wegen des hohen technischen Aufwands beginnt die Auszahlung jedoch erst 2028.

Wer bereits vor Januar 2028 einen Rentenanspruch hat, soll dann auch die für 2027 zustehenden Beträge rückwirkend erhalten. Menschen, deren Rente ab Januar 2028 beginnt, bekommen die zusätzlichen Kindererziehungszeiten unmittelbar bei der Rentenberechnung berücksichtigt.

Wann eine Kontenklärung sinnvoll ist

Wer unsicher ist, ob Kindererziehungszeiten im Versicherungsverlauf gespeichert sind, kann diesen bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen. Fehlen entsprechende Einträge, kann die Feststellung der Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten beantragt werden.

Hierfür wird regelmäßig das Formular V0800 verwendet. Je nach Familienkonstellation können weitere Angaben oder Nachweise erforderlich sein. Das betrifft beispielsweise Fälle, in denen die Erziehungszeiten dem Vater zugeordnet oder zwischen den Eltern aufgeteilt werden sollen.

Eine allgemeine Pflicht, noch 2026 einen Antrag einzureichen, besteht aber nicht. Ebenso wenig ist eine automatische Ausschlussfrist für die rückwirkende Zahlung des Jahres 2027 bekannt.

Auswirkungen auf andere Sozialleistungen

Die Mütterrente III ist keine eigenständige Sozialleistung, sondern Teil der gesetzlichen Rente. Eine höhere Rente kann daher bei einkommensabhängigen Leistungen berücksichtigt werden.

Das kann unter anderem die Grundsicherung im Alter oder das Wohngeld betreffen. Auch bei einer Witwen- oder Witwerrente kann eigenes Renteneinkommen relevant sein. Ob die Rentenerhöhung vollständig, teilweise oder überhaupt angerechnet wird, hängt vom individuellen Fall und den geltenden Freibeträgen ab.

Auch Väter können profitieren

Der Begriff Mütterrente ist umgangssprachlich. Kindererziehungszeiten können auch Vätern zugerechnet werden. Entscheidend ist, wer das Kind überwiegend erzogen hat beziehungsweise welche Zuordnung die Eltern wirksam erklärt haben.

Für denselben Zeitraum kann die Kindererziehungszeit nur einem Elternteil zugeordnet werden. Bei ungeklärten oder abweichenden Erziehungsverhältnissen können zusätzliche Erklärungen und Nachweise erforderlich sein.

Business Punk Check

Die Mütterrente III bringt für Eltern vor 1992 geborener Kinder eine echte Verbesserung. Aus bis zu zweieinhalb Jahren Kindererziehungszeit werden bis zu drei Jahre. Der Zuschlag wird für viele Bestandsrentner automatisch berechnet und für 2027 nachgezahlt.

Eine akute Antragsfalle, durch die Millionen Eltern bei Untätigkeit ihr Geld verlieren, gibt es nach den Informationen der Deutschen Rentenversicherung jedoch nicht. Die Warnung „Wer 2026 nicht handelt, geht leer aus“ ist daher falsch.

Trotzdem ist der praktische Rat sinnvoll: Versicherungsverlauf kontrollieren und fehlende Kindererziehungszeiten klären lassen. Nicht aus Angst vor einer erfundenen Ausschlussfrist, sondern weil vollständige Rentenkonten die spätere Bearbeitung erleichtern. Die eigentliche Schwäche der Reform ist nicht eine versteckte Antragsfalle, sondern die verspätete technische Auszahlung und die weiterhin komplizierte Zuordnung in besonderen Familienkonstellationen.

Quellen: Gegen Hartz, Stern

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