Krypto-Steuer 2027: Klingbeil beerdigt die Haltefrist
Das Finanzministerium plant, Krypto-Gewinne ab 2027 unabhängig von der Haltedauer zu besteuern. Verbände laufen Sturm, eine Petition hat bereits das Quorum geknackt.
Lars Klingbeil will Bitcoin-Anlegern ein Privileg nehmen, das Aktionäre nie hatten: die steuerfreie Veräußerung nach zwölf Monaten Haltefrist. Laut einem Referentenentwurf aus dem SPD-geführten Bundesfinanzministerium, über den zuerst Die Welt berichtete und den auch Handelsblatt bestätigte, sollen Gewinne aus Bitcoin, Ether und anderen Tauschkryptowerten künftig unabhängig davon steuerpflichtig werden, wie lange sie gehalten wurden. Der Clou: Betroffen wären nur Bestände, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden.
Wer heute kauft und ein Jahr wartet, bleibt nach bisherigem Recht steuerfrei. Bislang greift die Steuerpflicht nur, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf höchstens ein Jahr liegt, danach sind Gewinne steuerfrei. Genau diesen Sonderstatus, der Kryptowerte bisher von Aktien und Fondsanteilen unterscheidet, will das Ministerium kippen.
Abgeltungsteuer statt Sonderstatus
Der Entwurf sieht vor, Kryptogewinne den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen und damit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zu unterwerfen, wie BTC-ECHO unter Berufung auf eine Ministeriumsbestätigung berichtet. Ein Sprecher erklärte dort, Kern der Neuregelung solle sein, Kryptogewinne wie Wertpapiergewinne zu behandeln.
Im Gegenzug dürften Anleger Verluste künftig mit Aktiengewinnen verrechnen und der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro soll auch für Kryptowerte gelten. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 greifen, der automatische Steuerabzug durch Plattformen erst ein Jahr später, weil diese laut Handelsblatt Zeit für technische Umsetzung brauchen. Das Vorhaben steckt formal noch in der Frühkoordinierung innerhalb der Bundesregierung, Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind also ausdrücklich noch möglich, wie Handelsblatt betont.
Was der Staat sich erhofft
Nach Schätzungen des Ministeriums, die die vorliegenden Quellen berichten, soll die Reform ab 2028 rund 160 Mio. Euro zusätzliche Steuereinnahmen bringen, bis 2031 steigend auf etwa 350 Mio. Euro jährlich. Begründet wird das Vorhaben mit der gewachsenen Bedeutung des Kryptomarktes als private Kapitalanlage, deren hohe Liquidität und spekulative Nutzung eher an klassische Vermögensanlagen als an sonstige Wirtschaftsgüter erinnere.
Ein Blick nach Österreich, wo seit 2024 eine vergleichbare Abzugspflicht gilt, liefert eine grobe Kontrollgröße: Dort kamen im ersten vollen Jahr laut einer parlamentarischen Anfrage rund 33,8 Mio. Euro zusammen, das entspricht etwa 0,57 Prozent des gesamten Kapitalertragsteuer-Aufkommens. Hochgerechnet auf die zehnfach größere deutsche Bevölkerung wären das etwa 300 Mio. Die Größenordnungen passen also ungefähr zusammen, auch wenn unterschiedliche Steuersätze, Stichtage und Erfassungsmethoden einen exakten Vergleich verbieten.
Widerstand formiert sich
Der Bitcoin-Bundesverband kritisiert die Abschaffung der Haltefrist als faktische Mehrbelastung für Privatanleger und fordert, Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes unangetastet zu lassen, ebenso wie einen Verzicht auf rückwirkende Eingriffe in bestehende Haltepositionen. Stattdessen: „Der Blockchain Bundesverband unterstützt die Petition ProHaltefrist und kritisiert die geplante Abschaffung der Haltefrist; Verbände fordern insgesamt klarere steuerliche Regeln für komplexe Krypto-Sachverhalte wie Staking, DeFi und Airdrops, statt pauschaler Verschärfungen.“
Eine Bundestagspetition unter dem Titel ProHaltefrist erreichte den vorliegenden Informationen zufolge das nötige Quorum von 30.000 Unterschriften bereits einen Tag nach Freischaltung und wird derzeit von mehr als 50 Organisationen unterstützt, darunter der Broker Coinfinity und die Handels-App Bison. Ein Gesetzentwurf der Grünen wiederum will die Haltefrist ebenfalls kippen, Gewinne aber weiterhin über den persönlichen Einkommensteuersatz erfassen statt über die pauschale Abgeltungsteuer.
Business Punk Check
Fakt ist: Der Entwurf existiert, das Ministerium hat ihn gegenüber BTC-ECHO bestätigt, ein Inkrafttreten 2027 ist anvisiert.
Klingbeil verkauft die Reform als Gerechtigkeitsprojekt, das Kryptowerte Aktien gleichstellt, sie könnte aber vor allem langfristige Kleinanleger treffen, während kurzfristige Trader kaum einen Unterschied merken. Offen bleibt, ob der Bestandsschutz für Altbestände das Gesetzgebungsverfahren übersteht und ob die erwarteten Mehreinnahmen die politischen Kosten des Widerstands aus Verbänden und Petitionsbewegung rechtfertigen.
Auf einen Blick
- Das Finanzministerium plant, die einjährige steuerfreie Haltefrist für Kryptowerte ab 2027 abzuschaffen und Gewinne pauschal mit 25 Prozent Abgeltungsteuer zu belegen.
- Betroffen wären laut Entwurf nur Kryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden, während Altbestände weiter unter die bisherige Regelung fallen sollen.
- Das Ministerium erwartet ab 2028 zusätzliche Einnahmen von rund 160 Mio. Euro jährlich, steigend auf etwa 350 Mio. Euro bis 2031.
- Bitcoin-Bundesverband und Blockchain Bundesverband lehnen die Reform ab, eine Bundestagspetition gegen die Pläne hat das nötige Unterschriftenquorum bereits erreicht.
Quellen: Handelsblatt, Btc Echo, Trendingtopics, KI-unterstützt