Business & Beyond Countdown zum Kanzler: Rückschlag: Merz fällt als erster Kandidat überhaupt bei 1. Wahlgang durch

Countdown zum Kanzler: Rückschlag: Merz fällt als erster Kandidat überhaupt bei 1. Wahlgang durch

Heute wird Friedrich Merz vorraussichtlich zum 10. Bundeskanzler gewählt. Doch der erste Wahlgang fällt alles andere als positiv für ihn aus.

Der Tag der Entscheidung ist gekommen. Während die meisten Deutschen ihren Alltag beginnen, startete im Berliner Regierungsviertel die Machtübergabe. Ab 9 Uhr versammelt sich der Bundestag zur Kanzlerwahl – und Friedrich Merz steht vor dem Höhepunkt seiner politischen Karriere. 20 Jahre nachdem er wegen Angela Merkel die Politik verließ, kehrt der 69-jährige CDU-Chef an die absolute Spitze zurück. Die ehemalige Kanzlerin wird im Plenarsaal sitzen und miterleben, wie ihr einstiger Rivale ihr Erbe antritt.

Zittern um jede Stimme

Die neue schwarz-rote Koalition verfügt über eine hauchdünne Mehrheit von nur zwölf Stimmen. Für seine Wahl benötigt Merz mindestens 316 von 630 möglichen Voten – Union und SPD bringen zusammen 328 Stimmen auf die Waage. Jeder einzelne Abgeordnete zählt. Kein Wunder, dass beide Fraktionen am Morgen zum Zählappell antreten müssen.

Erster Rückschlag jedoch um kurz nach 10 Uhr: Den ersten Wahlgang konnte Merz nicht für sich entscheiden, Erhielt 307 Nein-Stimmen und 310 Ja-Stimmen sowie 3 Enthaltungen. NOCH ist er damit kein Bundeskanzler. Der CDU-Chef braucht 316 Stimmen, um die Mehrheit zu erlangen.

Historischer Fahrplan zur Macht

Nach der erwarteten Wahl folgt ein minutiös geplanter Ablauf. Gegen 10:20 Uhr wird die Bundestagssitzung unterbrochen, damit der frisch gewählte Kanzler zum Schloss Bellevue fahren kann. Dort überreicht ihm Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Ernennungsurkunde. Um 12 Uhr kehrt Merz in den Bundestag zurück, leistet seinen Amtseid und stellt sein 17-köpfiges Kabinett vor.

Die Verfassung hat für den unwahrscheinlichen Fall eines Scheiterns im ersten Wahlgang klare Regeln: Innerhalb von 14 Tagen könnte der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Kanzler wählen. Käme auch dies nicht zustande, gäbe es einen dritten Wahlgang, bei dem die einfache Mehrheit reicht. Der Bundespräsident hätte dann die Wahl: Entweder einen Minderheitskanzler ernennen oder den Bundestag auflösen.

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