Immunitäts-Posse: Wie Habeck der Justiz durch die Lappen ging
Ein Wahlkampfauftritt bringt Ex-Wirtschaftsminister Habeck in juristische Bedrängnis. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt wegen Verleumdung, doch der Bundestag schützt den Grünen-Politiker vor weiterer Strafverfolgung.
Die politische Bühne ist kein rechtsfreier Raum – diese Erfahrung macht derzeit Robert Habeck. Der ehemalige Bundeswirtschaftsminister steht im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen, nachdem er bei einer Wahlkampfveranstaltung in Dresden markige Worte gegen politische Konkurrenten gefunden hatte. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt wegen des Verdachts der Verleumdung gegen den Grünen-Politiker. Doch während die Strafverfolger Druck machen, schützt das Parlament seinen Abgeordneten.
Der Fall: Wahlkampfrede mit Folgen
Am 30. August 2023 trat Habeck in einem Dresdner Kino auf. In seiner Rede soll er behauptet haben, dass AfD und BSW „sich für ihre Meinung bezahlen lassen“, „Trollarmeen aufbauen“ und „im Internet Stimmen kaufen“ würden. Ein Videomitschnitt des Auftritts, den die sächsische Grünen-Fraktionschefin Franziska Schubert veröffentlichte, dokumentiert diese Aussagen – wenn auch mit schlechter Tonqualität.
Diese Äußerungen riefen BSW-Chefin Sahra Wagenknecht auf den Plan. Sie erstattete Strafanzeige gegen Habeck und warf ihm vor, „wissentlich Lügen über einen politischen Konkurrenten verbreitet“ zu haben. Die Staatsanwaltschaft Dresden sah einen Anfangsverdacht der Verleumdung gegen politische Personen nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs als gegeben an und eröffnete ein Ermittlungsverfahren.
Immunität als Schutzschild
Die juristische Auseinandersetzung offenbart die besonderen Regeln, die für Bundestagsabgeordnete gelten. Grundsätzlich genießen sie Immunität vor Strafverfolgung – ein Schutz, der politisch motivierte Verfahren verhindern soll. Allerdings steht auch ein Parlamentarier nicht über dem Gesetz.
Für bestimmte Ermittlungen gegen Abgeordnete hat der Bundestag eine pauschale Genehmigung erteilt. Bei Verfahren wegen politischer Beleidigungen – wie im Fall Habeck – ist jedoch eine gesonderte Aufhebung der Immunität erforderlich. Genau diese lehnte das Parlament am 5. Juni auf Empfehlung des Immunitätsausschusses ab.
Die Dresdner Staatsanwaltschaft kann dennoch wegen des Verdachts der Verleumdung politischer Personen ermitteln, da dieser Tatbestand unter die pauschale Immunitätsaufhebung fällt. Für eine Anklageerhebung oder einen Strafbefehl müsste sie allerdings erneut die Aufhebung von Habecks Immunität beantragen – mit ungewissem Ausgang.
Kommunikationspanne oder strategisches Manöver?
Bemerkenswert ist der Zeitpunkt der öffentlichen Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Obwohl der Bundestag bereits am 5. Juni die Aufhebung der Immunität abgelehnt hatte, veröffentlichte die Behörde ihre „Medieninformation“ erst nach dem Pfingstwochenende. Darin heißt es wörtlich laut rnd: „Eine Entscheidung des Deutschen Bundestages zur beantragten Aufhebung der Immunität von Dr. Robert Habeck wegen des Verdachts der üblen Nachrede wurde der Staatsanwaltschaft Dresden vom Deutschen Bundestag noch nicht übermittelt.“
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft betont, dass der Satz faktisch korrekt sei, da die offizielle Mitteilung des Parlaments noch nicht eingetroffen sei. Grünen-Abgeordnete hingegen vermuten, dass die Strafverfolger mit der Veröffentlichung politischen Druck ausüben wollten, nachdem der Bundestag die Immunität nicht aufgehoben hatte.