Business & Beyond Regierung plant neue Kontrollstelle für Unternehmen

Regierung plant neue Kontrollstelle für Unternehmen

Das geplante Gesetz betrifft auch Unternehmen wie Hasenkamp, die eigene Haustarife haben.  „Wir haben schon lange einen eigenen Haustarif entwickelt, der unsere Mitarbeiter fair und überdurchschnittlich vergütet. Wenn das nicht so wäre, hätten wir eine hohe Fluktuation, was aber nicht der Fall ist“ sagt der Unternehmer Schneider. Den von der neuen Bundesregierung avisierten Bürokratieabbau kann er nicht erkennen. Im Gegenteil, denn neben der Tatsache, dass die entsprechenden Nachweispflichten bei den Behörden für die jeweiligen Mitarbeiter erbracht werden müssen, ist es ebenfalls vorgesehen, dass wir dies auch für unsere Nachunternehmer erbringen sollen. Für diesen zusätzlichen bürokratischen Aufwand müssten auch neue, zusätzliche Kapazitäten im Unternehmen aufgebaut werden. Er meint: Schade, dass wir in Deutschland hier wieder einen Weg einschlagen wollen, der am langen Ende nur zusätzliche Kosten verursacht und weitere Administration entstehen lässt.

Wenn Unternehmen das Tariftreugesetz nicht einhalten, müssen sie mit Vertragsstrafen zwischen ein und zehn Prozent des Auftragswerts rechnen. Das sind empfindliche Strafen.

Die Verfassungsmäßigkeit ist zweifelhaft

Unternehmen, die sich – in der Regel aus Kostengründen – gegen eine Mitgliedschaft in einem Arbeitsgeberverband entscheiden und deshalb an Tarifverträgen auch nicht mitwirken, werden gezwungen, die Tarifvereinbarungen zu übernehmen. Dies stellt einen staatlichen Eingriff nicht nur in die Tarifautonomie dar, sondern auch in die unternehmerische Freiheit.  Diese ist ebenso grundgesetzlich garantiert und bedeutet, dass Unternehmer darin frei sind, innerhalb des gesetzlichen Rahmens (Mindestlohngesetz, Urlaubsgesetz, Arbeitszeitgesetz etc.) die Arbeitsbedingungen im Betrieb festzulegen. Der Eingriff ist erheblich, da das Auftragsvolumen öffentlicher Aufträge des Bundes bei jährlich immerhin knapp 40 Milliarden Euro liegt. Hinzu kommt das kreditfinanzierte „Sondervermögen“ für Infrastrukturmassnahmen in Höhe von 500 Milliarden Euro, das innerhalb von zwölf Jahren investiert werden soll.    

Seite 2 / 3
Vorherige Seite Nächste Seite