Business & Beyond Regierung plant neue Kontrollstelle für Unternehmen

Regierung plant neue Kontrollstelle für Unternehmen

Bürokratievermeidung heißt vor allem, dass ein Gesetz praktikabel sein muss

Die Praktikabilität des Gesetzes ist zu bezweifeln, da die Einhaltung der Tarifbedingungen nur für die Dauer des staatlichen Auftrags und nur für die Arbeitnehmer gilt, die den Auftrag ausführen. Dies kann dazu führen, dass Arbeitnehmer eines Betriebs zeitweise für gleiche Arbeit unterschiedlich entlohnt werden. Das stört den Betriebsfrieden und kann unnötige Arbeitsprozesse zur Folge haben. Wenn Mitarbeiter nur zum Teil an staatlichen Aufträgen arbeiten und zum Teil Privataufträge erledigen oder Mitarbeiter sich krankheitsbedingt vertreten, sind die Abrechnungen für den Arbeitgeber, insbesondere im Mittelstand, praktisch nicht leistbar. Es kommt hinzu, dass sie Tarifvertragsregelungen, die ihnen nicht vertraut sind, für jeden Arbeitnehmer gesondert anwenden müssen.

Überbordende Dokumentationspflichten

Erneut zeigt sich, dass den Unternehmen misstraut wird und Dokumentationspflichten einem Verstoß gegen das Gesetz vorbeugen bzw. ihn erschweren sollen. Pikanterweise handelt es sich hier auch noch um einen Vertragspartner der öffentlichen Hand, also um privatwirtschaftliches und nicht hoheitliches Handeln. Bei Zuwiderhandlung droht dem Unternehmen eine „Vertragsstrafe“, die es aber nicht etwa bei Schlechtleistung zahlen muss, sondern bei Verletzung von Arbeitnehmerschutzregeln. Der Staat vermischt hier Gemeinwohlinteressen und fiskalisches Handeln.

Es soll eine neue Behörde gegründet werden

Dafür soll eine neue Prüfstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund errichtet werden.  Doch das passt nicht in die Zeit.  Die seit Jahren geforderte und mehr als notwendige Staatsreform verlangt die Reduzierung von Behörden und Aufgaben sowie die Bündelung von Zuständigkeiten. Jetzt ist exakt das Gegenteil geplant.

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