Business & Beyond Wenn Bauen am Amt scheitert – ein Fall aus der deutschen Realität 

Wenn Bauen am Amt scheitert – ein Fall aus der deutschen Realität 

Der Dschungel der Vorschriften 

Was Unternehmen, Bauherren und Planer täglich erleben, ist ein regulatorisches Dickicht. Die Zahl der Vorschriften beim Wohnungsbau hat sich innerhalb von 30 Jahren auf 20.000 mehr als verdoppelt. Dazu gehören 16 Landesbauordnungen mit teils absurden Unterschieden: NRW schreibt ab vier Geschossen einen Aufzug vor, Hessen ab 13 Metern Gebäudehöhe. Dazu kommen Dutzende weitere Gesetze – vom Baugesetzbuch bis zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. 

Wer Baukräne aufstellen will, braucht einen langen Atem

Allein der Weg durch das Genehmigungsverfahren ist ein bürokratischer Hindernislauf. Wie absurd die Abläufe mittlerweile sind, zeigt ein weiteres Beispiel: Das Aufstellen eines Baukrans. Der Bauunternehmer muss millimetergenaue Angaben über die Platzierung machen, Straßenlaternen, Versorgungsleitungen, Baumstandorte erfassen, Genehmigungen vom Straßenverkehrs- und Tiefbauamt einholen – teils auch von Polizei und Flugsicherung. Auch von allen Anwohnern, über deren Dächern sich der Kran drehen will. Bei mobilen Autokränen muss jede einzelne Fahrt separat beantragt werden, wer die Grenzen eines Landkreises überschreitet auch noch bei mehreren Behörden. 

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