Deluxe & Destinations Resturlaub: So lange darf er wirklich genommen werden!

Resturlaub: So lange darf er wirklich genommen werden!

Fazit

Der Umgang mit Resturlaub ist komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Arbeitgeber:innen müssen ihre Mitwirkungspflicht ernst nehmen, und Arbeitnehmer:innen sollten ihre Rechte kennen. Die gesetzlichen Regelungen und die jüngsten Urteile des EuGH und des Bundesarbeitsgerichts bieten einen klaren Rahmen, der sicherstellt, dass niemand unverschuldet seinen Urlaub verliert. Wer sich rechtzeitig informiert und die Fristen im Blick behält, kann seinen Resturlaub entspannt genießen – oder sich im Falle einer Kündigung auf eine finanzielle Abgeltung freuen.

Quelle: utopia.de

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