Deluxe & Destinations Teure Urlaubsmitbringsel: Diese Souvenirs können dich 10.000 Euro kosten

Teure Urlaubsmitbringsel: Diese Souvenirs können dich 10.000 Euro kosten

Exotische Muscheln, Fake-Designertaschen oder zu viel Alkohol – der Zoll schlägt bei Urlaubssouvenirs gnadenlos zu. Welche Grenzen gelten und wo die teuren Fallen lauern.

Der Sommerurlaub ist vorbei, die Koffer sind gepackt – doch was darf eigentlich mit nach Hause? Während die meisten Reisenden an Sonnencreme und Strandkleidung denken, lauern bei Souvenirs teure Risiken.

Für eine Familie wurde die Erinnerung an Kenia besonders kostspielig: Zwei mitgebrachte Schalen der Großen Riesenmuschel führten zu einer Strafzahlung von 10.000 Euro, wie laut „Merkur“ ein aktueller Fall zeigt. Ein teures Andenken mit drastischen wirtschaftlichen Folgen für den Familienhaushalt.

Zollgrenzen als Handelshürde

Die Einfuhrregeln folgen einem klaren wirtschaftspolitischen Kalkül: Schutz heimischer Märkte und Kontrolle des Warenverkehrs. Bei Einreisen aus Nicht-EU-Ländern gelten strenge Wertgrenzen: Flug- und Seereisende dürfen Waren im Wert von maximal 430 Euro einführen, bei normalen Reisenden liegt die Grenze bei 300 Euro, wie „Merkur“ berichtet.

Für Jugendliche unter 15 Jahren sind es lediglich 175 Euro. Diese Limits dienen nicht nur der Steuererhebung, sondern auch dem Schutz europäischer Wirtschaftsinteressen.

Artenschutz als Wirtschaftsfaktor

Besonders streng reguliert ist der Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten.

Die Einfuhrverbote für exotische Souvenirs wie Muscheln, Korallen oder Tierpräparate haben einen doppelten Effekt: Sie schützen bedrohte Arten und fördern gleichzeitig nachhaltige Wirtschaftsmodelle in den Herkunftsländern. Der Zoll verfolgt Verstöße konsequent – mit empfindlichen wirtschaftlichen Konsequenzen für die Importeure.

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