Vom Sky-Abo bis zum Hundefutter – 5 kuriose Absetzungsmöglichkeiten für die Steuer
Brust-OP kann ein Fall für die Steuererklärung sein
Kosten für Schönheitsoperationen zählen in Deutschland meist zu den privaten Kosten und sind damit nicht abziehbar. Doch ein Fall in Dänemark ließ auch hierzulande aufhorchen: Da erstritt eine dänische Sexarbeiterin die Absetzbarkeit ihrer Brustimplantate – weil eine berufliche Investition vorläge. Die sonst von den Finanzämtern geforderte Trennung zwischen beruflichem und privatem Einsatz müsste bei einem solchen Fall in Deutschland sicher auch diskutiert werden. Unmöglich wäre aber auch diese Entscheidung in Deutschland nicht.
Viel klarer sind die Bedingung für eine steuerliche Berücksichtigung von Brust-OPs in Deutschland, wenn es sich um Krankheitskosten handelt: Wenn die Betroffene eine Brust-OP durchführen lässt, um ein psychisches Leiden als Folgewirkung einer Behinderung oder Missbildung zu lindern oder zu heilen. Dann ist der Abzug als außergewöhnliche Belastung möglich.
Wer hat hier ‘ne Meise? Haustierbetreuung lässt sich absetzen!
Die Ausgaben für Katzen- oder Hundesitter:innen können bei der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden. Entscheidend ist, dass die Betreuung innerhalb der eigenen vier Wände oder Grundstücksgrenze erfolgt. 20 Prozent des Rechnungsbetrags werden dann angerechnet, maximal 4.000 Euro. Ein Dogsitting außer Haus wird steuerlich jedoch nicht berücksichtigt.
Übrigens: Wer zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, hat für die Steuererklärung für 2023 bis zum 2. September 2024 Zeit. Wer freiwillig abgibt, kann bis zu 4 Jahren zurückliegend noch abgeben und sich sein Geld vom Staat holen.