Drive & Dreams Neuer EU-Wahnsinn: Brüssel will den privaten Autoverkauf streng regulieren

Neuer EU-Wahnsinn: Brüssel will den privaten Autoverkauf streng regulieren

Verkäufer sollen mit Hilfe von Gutachten den Wert ihres Autos dokumentieren, ansonsten dürfen sie es nicht verkaufen. So will es die neue Altfahrzei-Regulierung, die von der EU-Kommission jetzt ausgearbeitet worden ist.

Auf Käufer und Verkäufer von Gebrauchtwagen kommt möglicherweise eine Bürokratielawine zu. Denn der von der EU jetzt erarbeitete „digitale Fahrzeug-Kreislaufpass“ soll jedes Auto lückenlos verfolgbar machen. Das erfordert auch von Privatleuten gegebenenfalls nachweisen zu können, dass sie ihr Fahrzeug in fahrbereitem Zustand veräußert haben. Video-Dokumentationen, TÜV-Gutachten oder vergleichbare Dokumente müssen Verkäufer dann aufbringen, wenn sie ihr Auto auf den Gebrauchtwagenmarkt anbieten wollen. Unter anderem müssen sie bBim Verkauf nicht fahrbereiter Autos beweisen, dass die Fahrzeuge wirtschaftlich noch zu reparieren sein werden – also kein wirtschaftlicher Totalschaden sind.

Schon bisher regelt die EU in der ihr eigenen Gründlichkeit das Schicksal altgedienter Automobile. Seit 2020 gilt die Richtlinie (2000/53/EG), nach der mindestens 85 Prozent des Fahrzeuggewichts recycelbar sein müssen. Sogar 95 Prozent müssen zum Schluss verwertet werden. Am Ende des Lebenszyklus also wird ein Auto nicht mehr einfach so in die Schrottpresse gesteckt: Die Hersteller müssen diese Regeln bereits bei der Konstruktion bedenken (3R-Typgenehmigungsrichtlinie (2005/64/EG). So weit, so gewohnt. Nun aber schickt sich die EU-Kommission an, auch den privaten Gebrauchtwagenmarkt genau zu regulieren. Auf die Autobesitzer kommt dadurch ein erheblicher Aufwand zu.

Bürokratie-Explosion für Autobesitzer

Seit 2023 arbeitet die EU-Kommission an der Fortentwicklung der Altfahrzeug-Regulierung. Im Rahmen des „Green Deal“ der Europäischen Union sollen danach die Autoproduktion, der Verkauf und die Verwertung Teil einer Kreislaufwirtschaft werden. Am 17. Juni 2025 nahm der Rat der EU unter dänischer Präsidentschaft den Entwurf an und lobte die Arbeit der Kommission in den höchsten Tönen: „Die Altfahrzeugverordnung ist ein Meilenstein für Europa. Mit dem Standpunkt des Rates wird diese Rechtsvorschrift nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit unserer Automobil- und Recyclingindustrie stärken, sondern auch den Verwaltungsaufwand auf ein Minimum reduzieren“, so Paulina Hennig-Kloska, polnische Umweltministerin. Einzelstimmen aus jenen Ländern, die tatsächlich über eine bedeutende Autoindustrie verfügen, sind nicht überliefert.

Sichtbar ist aber: Die neue Fassung der EU-Altfahrzeugverordnung („End-of-Life-Vehicles“, ELV) regelt in ausführlicher Detailverliebtheit jene Materialien, die künftig verboten sind im Autobau, welche Anteile welcher Stoffe in jährlichen Schritten zunehmend wiederverwendbar sein müssen und wieviel Anteil solcher Stoffe bereits aus recyceltem Material hergestellt sein müssen, zum Beispiel: „Stoßfänger/Plastik: bis zu 25 Prozent, davon wiederum 25 Prozent, die aus Altautos gewonnen werden“.

Wesentliches Ziel des umfassenden Gesetzeswerks, das bis Ende des Jahres verabschiedet werden und 2026 in Kraft treten soll, ist eine Verringerung des Rohstoff-Verbrauchs in der EU, vor allem die Reduzierung importierter Rohstoffe. Auf der anderen Seite soll so viel wie möglich wieder für die Produktion zurückgewonnen werden. Ein Schlüsselpunkt ist dabei die Frage des Auto-Exports. Man will vermeiden, dass schrottreife Fahrzeuge aus der EU herausgebracht werden, wie dies traditionell vielfach geschieht: Altautos, die bis nach Kasachstan oder Usbekistan verfrachtet werden, sind Brüssel ein Dorn im Auge. Auch wenn in solchen Ländern die nach europäischer Auffassung schrottreifen Mühlen wundersamerweise zu neuem Leben erweckt werden – und sei es, dass man aus zwei oder drei solcher Wracks ein fahrbereites Auto zusammenschweißt.

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