Finance & Freedom Abfindungs-Hack: So rettest du 20.000 € vor dem Finanzamt

Abfindungs-Hack: So rettest du 20.000 € vor dem Finanzamt

Die Fünftelregelung kann bei Abfindungen tausende Euro Steuerersparnis bringen. Seit 2025 hat sich das Verfahren grundlegend geändert – wer nicht aufpasst, verschenkt bares Geld.

Eine Abfindung ist oft der letzte Trost beim Jobverlust. Doch was auf den ersten Blick nach einem üppigen finanziellen Polster aussieht, schmilzt durch die Steuerlast schnell zusammen.

Bei 100.000 Euro Abfindung können locker 47.000 Euro an Steuern fällig werden. Ein cleverer steuerlicher Mechanismus kann jedoch bis zu 20.000 Euro retten: die Fünftelregelung.

Wie die Fünftelregelung funktioniert

Die Fünftelregelung ist ein steuerlicher Rettungsring für außerordentliche Einkünfte. Sie verhindert, dass Einmalzahlungen wie Abfindungen voll der Steuerprogression unterliegen. Die Fünftelregelung verteilt die Steuerlast rechnerisch auf fünf Jahre, auch wenn die Zahlung in einem Jahr erfolgt.

Das Finanzamt berechnet die Steuer dabei so, als würde die Abfindung in fünf gleichen Jahresraten ausgezahlt. Wichtig: Es wird nicht nur ein Fünftel der Abfindung versteuert. Vielmehr wird die Steuer auf ein Fünftel berechnet und dann mit fünf multipliziert. Durch diesen Trick wird der Progressionseffekt abgemildert.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Nicht jede Sonderzahlung qualifiziert automatisch für die Steuererleichterung. Es müssen zwei Kernbedingungen erfüllt sein:

1. Es muss eine Zusammenballung von Einkünften vorliegen. Die Zahlung muss also in einem Steuerjahr erfolgen und darf nicht auf mehrere Jahre verteilt werden.

2. Die Einkünfte müssen außerordentlich sein. Typische Beispiele sind Abfindungen bei Jobverlust, Entschädigungszahlungen oder Nachzahlungen, die mehrere Jahre betreffen. Jubiläumszahlungen oder Prämien können ebenfalls qualifizieren, wenn sie für mehrjährige Tätigkeiten gezahlt werden.

Die Steuerersparnis konkret berechnet

Ein Beispiel verdeutlicht die massive Wirkung: Bei einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro und einer Abfindung von 100.000 Euro würde ohne Fünftelregelung eine Steuerlast von etwa 47.000 Euro entstehen. Mit der Fünftelregelung sinkt die Steuerlast auf rund 27.000 Euro – eine Ersparnis von 20.000 Euro. Die Berechnung erfolgt in vier Schritten:

1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ohne Abfindung

2. Hinzurechnung eines Fünftels der Abfindung

3. Berechnung der Steuerdifferenz

4. Multiplikation der Differenz mit fünf.

Die große Änderung seit 2025

Seit Januar 2025 gilt eine entscheidende Änderung: Die Fünftelregelung wird nicht mehr automatisch beim Lohnsteuerabzug angewendet. „Arbeitnehmer müssen die Fünftelregelung ab 2025 explizit in ihrer Steuererklärung beantragen“, warnt das Bundesfundesfinanzministerium. Der Arbeitgeber führt zunächst den vollen Steuerabzug durch.

Diese Änderung bedeutet:

  • Höhere Steuerabzüge bei Auszahlung der Abfindung
  • Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung
  • Steuererstattung erst nach der Veranlagung

Für Beschäftigte entstehen dadurch Liquiditätsnachteile, da sie zunächst mehr Steuern zahlen müssen. Für Arbeitgeber bedeutet die Änderung hingegen eine Entlastung, da der komplexe Berechnungs- und Prüfungsaufwand entfällt.

Strategien zur Steueroptimierung

Um das Maximum aus einer Abfindung herauszuholen, sollten Betroffene folgende Strategien erwägen:

1. Zeitpunkt der Auszahlung optimieren: Idealerweise sollte die Abfindung in einem Jahr mit geringeren sonstigen Einkünften fließen. Wer etwa zum Jahresende geht, könnte die Auszahlung ins Folgejahr verschieben.

2. Einmalzahlung statt Ratenzahlung: Die Fünftelregelung funktioniert nur bei Einmalzahlungen. Eine Verteilung auf mehrere Jahre disqualifiziert für die Steuerermäßigung.

3. Kombination mit anderen Steuersparmodellen: Zusätzlich können Einzahlungen in die Rürup-Rente oder andere Vorsorgemodelle die Steuerlast im Abfindungsjahr senken.

Business Punk Check

Die Änderung ab 2025 ist ein klassischer Bürokratie-Move: Für Unternehmen wird’s einfacher, für Arbeitnehmer komplizierter. Der Staat kassiert zunächst mehr und erstattet später – ein zinsloses Darlehen der Steuerzahler. Besonders bitter: Wer nicht informiert ist und keine Steuererklärung einreicht, verschenkt tausende Euro.

Die Regelung trifft genau die, die ohnehin in einer Umbruchsituation stecken. Wer 2025 eine Abfindung erhält, sollte unbedingt Liquiditätsreserven einplanen oder mit dem Ex-Arbeitgeber verhandeln, ob eine teilweise Vorauszahlung noch 2024 möglich ist. Die Fünftelregelung bleibt ein mächtiges Tool – aber nur für diejenigen, die sie aktiv nutzen.

Häufig gestellte Fragen

  • Wie viel Steuern kann ich mit der Fünftelregelung bei meiner Abfindung sparen?
    Die Ersparnis hängt von der Höhe der Abfindung und deinem regulären Einkommen ab. Bei einer Abfindung von 100.000€ und einem Jahreseinkommen von 40.000€ sind Ersparnisse von bis zu 20.000€ möglich. Je höher die Abfindung im Verhältnis zum regulären Einkommen, desto größer der Steuervorteil.
  • Wie beantrage ich die Fünftelregelung in meiner Steuererklärung ab 2025?
    Ab 2025 musst du die Fünftelregelung in der Anlage N deiner Steuererklärung explizit beantragen. Trage die Abfindung als „Entschädigung/Arbeitslohn für mehrere Jahre“ ein und setze ein Kreuz bei „Anwendung der Fünftelregelung“. Füge unbedingt einen Nachweis über die Abfindungszahlung bei.
  • Lohnt es sich, die Auszahlung meiner Abfindung steuerlich zu optimieren?
    Absolut. Durch geschickte Terminierung kannst du erheblich sparen. Verhandle mit deinem Arbeitgeber über den Auszahlungszeitpunkt. Ideal ist ein Jahr mit niedrigeren sonstigen Einkünften. Für 2024 vereinbarte Abfindungen profitieren noch vom alten System mit direkter Steuerentlastung bei der Auszahlung.
  • Welche Alternativen zur Fünftelregelung gibt es für die steuerliche Optimierung meiner Abfindung?
    Erwäge Einzahlungen in die Rürup-Rente oder betriebliche Altersvorsorge, um dein zu versteuerndes Einkommen im Abfindungsjahr zu reduzieren. Auch die Verrechnung mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten kann sinnvoll sein. Für Arbeitnehmer über 55 Jahre gibt es zudem besondere Freibeträge.
  • Wie bereite ich mich finanziell auf die neuen Regeln ab 2025 vor?
    Plane Liquiditätsreserven ein, da du zunächst den vollen Steuerbetrag zahlst und die Erstattung erst nach der Steuerveranlagung erhältst. Prüfe, ob deine Abfindungsvereinbarung eine Vorauszahlung eines Teilbetrags noch in 2024 ermöglicht. Stelle sicher, dass du alle Unterlagen für die spätere Steuererklärung sorgfältig aufbewahrst.

Quellen: Bundesfinanzministerium, Haufe.de