Finance & Freedom Abfindungskönige: Warum Großkonzerne Millionen zahlen und der Mittelstand knausert

Abfindungskönige: Warum Großkonzerne Millionen zahlen und der Mittelstand knausert

Steuerliche Änderungen ab 2025

Ab dem Jahr 2025 tritt in Deutschland eine wichtige Änderung bei der steuerlichen Behandlung von Abfindungen in Kraft. Bislang konnte der Arbeitgeber bei der Auszahlung die sogenannte Fünftelregelung direkt beim Lohnsteuerabzug anwenden. Diese sorgte dafür, dass die Abfindung steuerlich begünstigt und somit geringer besteuert wurde.

Ab 2025 wird sich das ändern: Der Arbeitgeber führt die volle Lohnsteuer auf die Abfindung ab – ohne Anwendung der Fünftelregelung. Das bedeutet:
Der steuerliche Vorteil bleibt zwar grundsätzlich erhalten, muss aber vom Arbeitnehmer selbst im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Die tatsächliche Steuerersparnis wird also erst im Nachhinein im Einkommensteuerbescheid berücksichtigt.

Wichtig für Arbeitnehmer: Wer eine Abfindung erhält, sollte in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben – sonst bleibt der Steuervorteil ungenutzt. Zudem ist es ratsam, frühzeitig Rücklagen für die Steuerlast zu bilden, da die Nettoauszahlung zunächst niedriger ausfallen kann als bisher.

Was beeinflusst die Abfindungshöhe?

Die Höhe einer Abfindung ist von mehreren Faktoren abhängig:

  • Alter und Betriebszugehörigkeit
  • Position im Unternehmen
  • Finanzielle Lage des Arbeitgebers
  • Standort und Branchenüblichkeit

In der Praxis werden häufig sogenannte Abfindungsfaktoren verwendet, z. B. 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. In bestimmten Branchen – etwa in der Startup-Szene in Berlin – können diese Faktoren auch deutlich höher ausfallen, teilweise bis zu 1,5.

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