Finance & Freedom Arbeitslos? Die finanzielle Fallhöhe zwischen Arbeitslosengeld I und Bürgergeld

Arbeitslos? Die finanzielle Fallhöhe zwischen Arbeitslosengeld I und Bürgergeld

Der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld und Bürgergeld entscheidet über finanzielle Sicherheit oder Absturz. Während ALG I 60-67 % des Nettogehalts sichert, bedeutet Bürgergeld oft den Weg zum Existenzminimum.

Die finanzielle Fallhöhe zwischen Arbeitslosengeld (ALG I) und Bürgergeld ist dramatisch. Während das eine die gewohnte Lebensqualität weitgehend sichert, bedeutet das andere oft den Abstieg auf Existenzminimum-Niveau. Der Unterschied kann mehrere hundert Euro monatlich ausmachen und entscheidet darüber, ob Ersparnisse angetastet werden müssen oder nicht. Für die persönliche Finanzplanung ist es daher essenziell, beide Systeme zu verstehen und rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen.

Versicherung vs. Grundsicherung: Die Basis-Unterschiede

ALG I funktioniert nach dem Versicherungsprinzip: Wer einzahlt, bekommt im Bedarfsfall Leistungen. Konkret bedeutet das: Nur wer mindestens zwölf Monate innerhalb der letzten 30 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, hat überhaupt Anspruch, wie „Merkur“ berichtet.

Die Leistungshöhe orientiert sich dabei am vorherigen Einkommen – 60 Prozent des Netto-Entgelts für Singles, 67 Prozent für Personen mit Kindern. Das Bürgergeld hingegen folgt dem Grundsicherungsprinzip. Es sichert das Existenzminimum und steht prinzipiell jedem zu, der hilfebedürftig ist und mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Die Leistung ist pauschal und richtet sich nach festgelegten Regelsätzen plus angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.

Leistungshöhe: Vom Gehalt zum Existenzminimum

Der finanzielle Unterschied zwischen beiden Systemen ist erheblich. Beim ALG I erhält ein durchschnittlicher Arbeitnehmer mit 3.000 Euro Bruttogehalt etwa 1.080 Euro monatlich (60 Prozent des Nettogehalts). Mit Kindern steigt dieser Betrag laut „Merkur“ auf 67 Prozent – ein deutlicher Unterschied, der die Familienorientierung des Systems zeigt.

Das Bürgergeld liegt mit 563 Euro Regelsatz für Alleinstehende (2025) deutlich darunter. Hinzu kommen zwar noch Kosten für Unterkunft und Heizung, dennoch bedeutet der Wechsel vom ALG I zum Bürgergeld fast immer einen finanziellen Einschnitt. Für Paare in einer Bedarfsgemeinschaft beträgt der Regelsatz jeweils 506 Euro pro Person.

Vermögen und Einkommen: Freiheiten vs. Offenlegung

Ein weiterer gravierender Unterschied: Beim ALG I spielt das vorhandene Vermögen keine Rolle. Ersparnisse, Immobilien oder Aktienportfolios bleiben unangetastet. Beim Bürgergeld hingegen wird nach einer einjährigen Schonfrist (Karenzzeit) das Vermögen berücksichtigt – mit Ausnahme bestimmter Freibeträge.

Auch zusätzliches Einkommen wird unterschiedlich behandelt. Während beim ALG I Nebeneinkünfte bis zu einer bestimmten Grenze anrechnungsfrei bleiben, werden beim Bürgergeld nahezu alle Einkommensarten berücksichtigt. Allerdings gibt es auch hier Freibeträge, die einen gewissen finanziellen Spielraum ermöglichen.

Seite 1 / 2
Nächste Seite