Finance & Freedom Betriebsrente beim Jobwechsel: Drei Optionen für dein Alterskapital

Betriebsrente beim Jobwechsel: Drei Optionen für dein Alterskapital

Jobwechsel geplant? Die Betriebsrente muss mit. Welche Optionen für die bAV existieren, welche Fristen gelten und wie Arbeitnehmer ihr Alterskapital optimal sichern, ohne in Kostenfallen zu tappen.

Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben, der Wechsel besiegelt – doch was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge? Jährlich stehen tausende Arbeitnehmer vor dieser Frage. Die gute Nachricht: Das angesparte Kapital bleibt erhalten. Die erworbene Anwartschaft sichert den Anspruch auf die vereinbarte Betriebsrente, also jenen monatlichen Zusatzbetrag zur gesetzlichen Rente. Dieser Schutz wird als Unverfallbarkeit bezeichnet. Doch bei der Übertragung gibt es einige Hürden zu beachten.

Unverfallbarkeit: Wann gilt der Bestandsschutz?

Ob Rentenanwartschaften sofort oder erst nach bestimmten Fristen unverfallbar werden, hängt entscheidend von der Finanzierungsform ab. Bei selbst eingezahlten Beiträgen aus dem Bruttogehalt (Entgeltumwandlung) sind die Ansprüche laut „Merkur“ sofort geschützt – inklusive etwaiger Arbeitgeberzuschüsse. Dies gilt typischerweise bei Direktversicherungen oder Pensionsfonds. Anders sieht es bei vollständig arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten aus.

Hier richtet sich die Unverfallbarkeit nach dem Zeitpunkt der Pensionszusage, dem Alter beim Ausscheiden und der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Bei neueren Verträgen (ab 2018) gilt: Wer mindestens 21 Jahre alt ist und drei Jahre im Unternehmen war, behält seine Ansprüche. Bei älteren Zusagen gelten längere Fristen und höhere Altersgrenzen, wie „Merkur“ berichtet.

Die drei Optionen für die Betriebsrente beim Jobwechsel

Sind die Rentenansprüche unverfallbar, stehen drei Wege offen:

Option 1: Mitnahme zum neuen Arbeitgeber: Der klassische Weg führt die bestehende Betriebsrente direkt zum neuen Arbeitgeber. Bei Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds funktioniert dies problemlos. Wichtig: Jeder Arbeitgeber muss zumindest eine Direktversicherung mit Entgeltumwandlung plus Mindestzuschuss anbieten. Bei Pensionskassen oder Pensionsfonds besteht diese Pflicht nicht, wie „Merkur“ erklärt.

Option 2: Private Weiterführung: Alternativ lässt sich die Betriebsrente aus eigener Tasche weiterzahlen. Der Vorteil: volle Kontrolle über den Vertrag und die Option, ihn später wieder in eine betriebliche Versorgung zu überführen. Der Nachteil: Die steuerlichen Vorteile der Entgeltumwandlung und die Sozialversicherungsersparnis fallen weg.

Option 3: Beitragsfreie Stellung: Wer keine weiteren Beiträge leisten möchte, kann den Vertrag einfrieren. Das bisher angesparte Kapital bleibt beim Anbieter, wird wie vereinbart verzinst und später als Betriebsrente ausgezahlt. Zu beachten: Es können Gebühren anfallen, die vom Kapital abgezogen werden. Außerdem bleibt nur ein Jahr Zeit, um bestehende Anwartschaften zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen.

Übertragung der Betriebsrente: Voraussetzungen und Verfahren

Für die Mitnahme zum neuen Arbeitgeber müssen vier Bedingungen erfüllt sein:

  1. Der bAV-Vertrag läuft über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds
  2. Die Betriebsrente wurde ab 2005 zugesagt
  3. Das angesparte Kapital übersteigt nicht die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze
  4. Die Kündigung erfolgte innerhalb des letzten Jahres

Danach gibt es zwei Transfermöglichkeiten:

Übertrag: Der neue Arbeitgeber übernimmt den bestehenden Vertrag – die einfachste Lösung. Das angesparte Kapital bleibt erhalten, der Vertrag wird fortgeführt. Voraussetzung: Beide Unternehmen und die Versicherungsgesellschaft stimmen zu.
Portierung: Bei dieser Variante wird ein neuer bAV-Vertrag beim Anbieter des neuen Arbeitgebers abgeschlossen. Die bisherigen Anwartschaften werden übernommen, aber oft zu neuen Konditionen. Laut „Merkur“ können dabei Abschlusskosten entstehen, Garantiezins und Arbeitgeberzuschuss können niedriger ausfallen.

Business Punk Check

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein Kapitalpolster, das bei jedem Jobwechsel verteidigt werden muss. Die Realität: Viele Arbeitnehmer lassen ihre bAV aus Unwissenheit beitragsfrei stellen und verlieren dadurch langfristig Rendite. Besonders die Übertragungsoption wird selten aktiv verhandelt.

Dabei lohnt sich genau hier der Einsatz: Wer die Übernahme des bestehenden Vertrags als Verhandlungspunkt im Bewerbungsgespräch platziert, kann tausende Euro sparen. Die versteckten Kosten bei Neuabschlüssen fressen oft die ersten Jahre an Rendite auf. Smart ist, wer die Betriebsrente als Teil des Gesamtpakets betrachtet und nicht als lästige Nebensache. Verhandlungsspielraum besteht – nutzen nur die wenigsten.

Häufig gestellte Fragen

  • Wie vermeide ich versteckte Kosten bei der Übertragung meiner Betriebsrente?
    Vor der Übertragung sollten alle Gebühren schriftlich offengelegt werden. Bei der Portierung zu einem neuen Anbieter unbedingt die Abschlusskosten vergleichen und als Verhandlungspunkt nutzen. Ideal: Eine Kostenübernahme durch den neuen Arbeitgeber aushandeln.
  • Wann ist die private Weiterführung der Betriebsrente sinnvoll?
    Die private Weiterführung lohnt sich besonders bei sehr guten Altverträgen mit hohen Garantiezinsen oder wenn der neue Arbeitgeber nur schlechtere Konditionen anbietet. Auch bei häufigen Jobwechseln kann die private Fortführung Kontinuität schaffen, trotz wegfallender Steuervorteile.
  • Wie verhandle ich die Übernahme meiner Betriebsrente beim neuen Arbeitgeber?
    Die Übernahme sollte bereits im Vorstellungsgespräch thematisiert werden. Konkret nachfragen: „Wie handhaben Sie die Übernahme bestehender bAV-Verträge?“ Bereiten Sie eine Übersicht Ihrer aktuellen Konditionen vor und machen Sie die Übernahme zu einem festen Bestandteil der Gehaltsverhandlung.
  • Welche Fristen muss ich bei der Übertragung meiner Betriebsrente beachten?
    Nach dem Jobwechsel bleibt genau ein Jahr Zeit für die Übertragung bestehender Anwartschaften. Bei beitragsfreier Stellung verlängert sich diese Frist nicht. Daher empfiehlt sich, die Übertragung direkt beim Arbeitgeberwechsel zu regeln und nicht aufzuschieben.
  • Wie wirkt sich die Betriebsrenten-Entscheidung auf meine langfristige Altersvorsorge aus?
    Die Entscheidung beeinflusst direkt die Rendite: Bei Übertragung mit neuen Abschlusskosten gehen oft 2-3 Jahre Rendite verloren. Bei beitragsfreier Stellung fehlen die Zinseszinseffekte auf neue Einzahlungen. Langfristig kann dies einen Unterschied von mehreren zehntausend Euro im Rentenalter bedeuten.

Quellen: „Merkur“

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