Bürgergeld-Ablehnung? So holen Sie sich Ihr Recht zurück
Rund 40 Prozent aller Widersprüche gegen abgelehnte Bürgergeld-Anträge sind erfolgreich. Mit der richtigen Strategie können Betroffene fehlerhafte Entscheidungen der Jobcenter korrigieren lassen.
Die Ablehnung eines Bürgergeld-Antrags bedeutet noch lange nicht das Ende der Fahnenstange. Tatsächlich haben Betroffene erstaunlich gute Chancen, mit einem Widerspruch doch noch an ihr Recht zu kommen. Zwischen 35 und 40 Prozent aller Einsprüche führen ganz oder teilweise zum Erfolg, wie das Informationsportal bürgergeld-hilfe.org berichtet. Ein Grund mehr, nicht vorschnell aufzugeben.
Fehlerquellen entlarven
Die Liste der Fehler, die Jobcentern bei der Antragsbearbeitung unterlaufen, ist beachtlich. Besonders häufig hapert es bei der Berechnung des Regelbedarfs oder der Anerkennung von Wohnkosten. Auch bei Sanktionen und der Anrechnung von Einkommen schleichen sich regelmäßig Ungenauigkeiten ein. Der erste Schritt sollte daher eine gründliche Prüfung des Bescheids sein: Stimmen die angegebenen Zahlen mit den eingereichten Unterlagen überein? Wurden Freibeträge korrekt berücksichtigt? Ist der Wohnsitz richtig vermerkt?
Strategisch vorgehen
Wer Widerspruch einlegen möchte, muss zwingend die Monatsfrist einhalten. Diese beginnt in der Regel drei Tage nach dem auf dem Bescheid angegebenen Datum. „Ist ein Antragsteller mit dem Bescheid nicht einverstanden, kann er dagegen Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Bescheid erlassen hat“, erklärt das Bundesministerium für Arbeit auf seiner Website.
Der Widerspruch selbst muss nicht zwingend begründet werden – erhöht aber die Erfolgsaussichten erheblich. Hier lohnt es sich, präzise auf die vermuteten Fehler einzugehen und relevante Nachweise beizufügen. Vor dem formellen Widerspruch kann auch ein klärendes Gespräch im Jobcenter sinnvoll sein. Die Arbeitsagentur bietet ausdrücklich Beratungen zu Ablehnungsbescheiden an.
Hartnäckigkeit zahlt sich aus
Das Widerspruchsverfahren läuft in festen Bahnen: Das Jobcenter prüft den Bescheid erneut und erlässt bei erfolgreicher Prüfung einen Abhilfebescheid. Wird der Widerspruch abgelehnt, erhalten Betroffene einen Widerspruchsbescheid – gegen den wiederum Klage beim Sozialgericht möglich ist.