Finance & Freedom Bürgergeld und Vermögen: Diese Regeln gelten ab sofort

Bürgergeld und Vermögen: Diese Regeln gelten ab sofort

Was bleibt unberücksichtigt?

Nicht alles, was in Geld messbar ist, wird als Vermögen angerechnet. Die betriebliche Altersvorsorge, bestimmte Versicherungsverträge und die Erträge daraus sind beispielsweise geschützt. Auch ein angemessenes Auto bleibt unberücksichtigt, wenn der Bürgergeld-Empfänger einer Arbeit nachgeht. Das Jobcenter schaut genau hin, welche Vermögenswerte tatsächlich für den Lebensunterhalt eingesetzt werden können.

Die Karenzzeit: Ein Jahr Schonfrist

Nach der erstmaligen Antragstellung auf Bürgergeld gibt es eine sogenannte Karenzzeit von zwölf Monaten. In dieser Zeit wird das Vermögen nicht auf den Lebensunterhalt angerechnet. Auch die Wohnkosten werden in dieser Phase nicht überprüft, selbst wenn sie möglicherweise zu hoch sind. Diese Regelung bietet Antragstellern eine gewisse finanzielle Sicherheit und Zeit, ihre Situation zu stabilisieren.

Dabei ist laut der Bundesagentur zu beachten: „Wird der Leistungsbezug in diesem Zeitraum für einen oder mehrere volle Monate unterbrochen, verlängert sich die Karenzzeit um die Monate, in denen Sie kein Bürgergeld erhalten haben.“

Das Bürgergeld bietet eine wichtige Unterstützung für Menschen in finanzieller Not. Doch um diese Leistungen nutzen zu können, muss man sich mit den Regeln rund um das Vermögen auseinandersetzen. Die Karenzzeit bietet eine gewisse Sicherheit, doch erhebliche Vermögenswerte können trotzdem zur Anrechnung kommen. Wer sich gut informiert, kann von dieser staatlichen Hilfe profitieren, ohne böse Überraschungen zu erleben.

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