Clever untervermieten: Rechte, Pflichten und Fallen bei Airbnb & Co.
Wer Wohnraum untervermietet – etwa bei Airbnb – bewegt sich schnell in einer steuerlichen Grauzone. Die wichtigsten Regeln für Nebenverdienste durch Untervermietung – und wie man das Finanzamt nicht verärgert.
Die eigene Wohnung während des Urlaubs untervermieten oder das leerstehende Gästezimmer zur Cashcow machen – klingt nach einem lukrativen Nebenverdienst. Doch was viele Hobby-Vermieter übersehen: Das Finanzamt schaut bei Plattformen wie Airbnb, Wimdu und 9Flats inzwischen ganz genau hin. Wer hier die falschen Weichen stellt, riskiert nicht nur Nachzahlungen, sondern auch den Vorwurf der Steuerhinterziehung.
Die magische 520-Euro-Grenze
Gelegentliche Vermieter können aufatmen: Wer nur sporadisch sein Sofa oder Gästezimmer anbietet und dabei unter 520 Euro Jahreseinnahmen bleibt, fliegt unter dem Steuerradar. Diese Bagatellgrenze hat der Gesetzgeber aus Vereinfachungsgründen eingeführt. Trotzdem gilt: Belege und Buchungsnachweise sollten für eventuelle Rückfragen aufbewahrt werden. Die Dokumentation schützt vor unangenehmen Überraschungen.
Überschreiten die Einnahmen diese Grenze, wandern die Vermietungserlöse direkt in die Steuererklärung – genauer gesagt in die Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Dauervermietung: Andere Regeln, andere Grenzen
Anders sieht es bei regelmäßiger Vermietung aus. Hier gilt eine niedrigere Freigrenze von 410 Euro – allerdings nicht für die Einnahmen, sondern für den Überschuss nach Abzug aller Kosten. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) weist darauf hin, dass in diesem Fall eine sogenannte Einkünfteerzielungsabsicht unterstellt wird.
Konkret bedeutet das: Wer langfristig mehr einnimmt als ausgibt, muss die Differenz versteuern. Bei der Vermietung einer kompletten Wohnung ist die Rechnung einfach: Übersteigen die Gästeeinnahmen die eigenen Kosten für Miete, Nebenkosten und Instandhaltung, entsteht ein steuerpflichtiger Überschuss.