Finance & Freedom Erben ohne Steuerfalle: Wie Vermögende den Fiskus legal austricksen

Erben ohne Steuerfalle: Wie Vermögende den Fiskus legal austricksen

Wer sein Vermögen clever vererbt, spart Hunderttausende Euro Steuern. Mit strategischen Schenkungen, Kettentransfers und Immobilien-Deals lassen sich Freibeträge maximieren – völlig legal.

Das Finanzamt greift bei Erbschaften kräftig zu. Bis zu 30 Prozent Steuern werden fällig, wenn Vermögen den Besitzer wechselt. Doch mit strategischer Planung lässt sich die Steuerlast drastisch reduzieren oder komplett vermeiden. Besonders bei Immobilien, Unternehmen und größeren Vermögen entscheiden kluge Gestaltungen darüber, ob das Erbe geschmälert wird oder vollständig in der Familie bleibt.

Freibeträge als Planungsgrundlage

Die Basis jeder Erbschaftsplanung bilden die Freibeträge. Ehepartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder 400.000 Euro und Enkel 200.000 Euro, wie laut „Bild“ schreibt.

Für entferntere Verwandte und Freunde gilt dagegen nur ein Freibetrag von 20.000 Euro. Ein Beispiel verdeutlicht die Dimension: Erbt ein Kind ein Haus im Wert von 750.000 Euro, werden nach Abzug des Freibetrags 350.000 Euro mit etwa 15 Prozent besteuert – macht 52.500 Euro Steuerlast.

Immobilien steuerfrei übertragen

Bei Immobilien bieten sich besondere Gestaltungsmöglichkeiten. Wer das Elternhaus erbt und selbst einzieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuerfrei erben.

Die Bedingung: Mindestens zehn Jahre selbst darin wohnen, wobei für Kinder eine Begrenzung auf 200 Quadratmeter Wohnfläche gilt. Alternativ funktioniert auch die schrittweise Übertragung zu Lebzeiten. Ein Haus im Wert von 600.000 Euro lässt sich so aufteilen: heute die Hälfte, in zehn Jahren der Rest – komplett steuerfrei, wie „Bild“ berichtet.

Die Kettenschenkung als Steuerspar-Modell

Ein besonders effektives Instrument ist die sogenannte Kettenschenkung. Dabei wird Vermögen nicht direkt an die Zielperson übertragen, sondern nimmt einen Umweg über Familienmitglieder mit höheren Freibeträgen.

Konkret: Statt direkt an Schwiegerkinder zu vererben (Freibetrag nur 20.000 Euro), geht das Vermögen erst an den eigenen Partner und dann an das gemeinsame Kind. So lässt sich der niedrige Freibetrag von 20.000 Euro auf 400.000 Euro steigern. Wichtig dabei laut „Bild“: Die erste Schenkung darf nicht an die Bedingung geknüpft sein, dass das Vermögen sofort weitergegeben werden muss.

Der Verkaufs-Trick mit Darlehen

Eine Alternative zum klassischen Vererben ist der Verkauf unter Marktwert mit anschließendem Darlehenserlass. Ein Beispiel: Ein Elternteil verkauft dem Kind das Haus für 450.000 Euro. Die Zahlung erfolgt per Darlehen.

Kurz darauf erlassen die Eltern 400.000 Euro des Darlehens – steuerfrei dank des Freibetrags. Nach zehn Jahren können auch die restlichen 50.000 Euro erlassen werden, wenn der Freibetrag wieder zur Verfügung steht. Wichtig ist dabei laut „Bild“, den Wert der Immobilie professionell schätzen zu lassen und den Preis nicht zu stark zu senken, damit das Finanzamt nicht misstrauisch wird.

Wertpapiere, Krypto und bewegliche Güter

Nicht nur Immobilien werden vererbt. Auch für Bargeld, Aktien, Kryptowährungen und bewegliche Güter wie Autos oder Schmuck gelten die gleichen Freibeträge. Bei Wertpapieren ist der Kurswert am Stichtag entscheidend.

Besonders bei volatilen Assets wie Kryptowährungen können zwischen Todestag und tatsächlicher Übertragung erhebliche Wertschwankungen auftreten. Diese Schwankungen sind für die steuerliche Bewertung jedoch irrelevant, wie Experten laut „Bild“ betonen. Für das Finanzamt zählt ausschließlich der Wert am Stichtag.

Business Punk Check

Die Steuerspar-Strategien beim Erben sind legal, aber der Staat schaut zunehmend kritischer hin. Die Verschärfung der Erbschaftssteuer steht regelmäßig auf der politischen Agenda – wer jetzt nicht plant, könnte später das Nachsehen haben. Besonders für Unternehmer und Immobilienbesitzer wird die frühzeitige Nachfolgeplanung zum Wettbewerbsvorteil.

Die Realität: Während Großkonzerne ihre Assets international optimieren, müssen Mittelständler und Privatpersonen kreative Lösungen im nationalen Rahmen finden. Der entscheidende Faktor ist nicht mehr nur die Rendite, sondern zunehmend die steueroptimierte Übertragung von Vermögenswerten. Wer die Freibeträge-Zyklen nicht nutzt, verschenkt buchstäblich Geld an den Staat.

Häufig gestellte Fragen

  • Wie wirkt sich die aktuelle Erbschaftssteuer-Debatte auf Unternehmensübertragungen aus?
    Familienunternehmen stehen unter besonderem Druck. Die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen werden politisch immer wieder infrage gestellt. Wer jetzt nicht handelt, riskiert, dass die Nachfolgegeneration Unternehmensanteile verkaufen muss, um Steuern zu bezahlen. Eine frühzeitige Übertragung in Kombination mit Nießbrauchsrechten bietet oft die beste Balance zwischen Steueroptimierung und Kontrolle.
  • Welche praktischen Schritte sollten Immobilienbesitzer jetzt einleiten?
    Immobilienbesitzer sollten umgehend eine Bewertung ihrer Objekte vornehmen lassen und Übertragungsmodelle prüfen. Der Zehn-Jahres-Rhythmus bei Schenkungen sollte strategisch genutzt werden. Konkret: Erste Teilübertragungen jetzt durchführen, Nießbrauchsrechte sichern und einen Steuerberater mit der Erstellung eines langfristigen Übertragungsplans beauftragen.
  • Wie können digitale Assets wie Kryptowährungen steuergünstig vererbt werden?
    Bei volatilen digitalen Assets ist das Timing entscheidend. Eine Übertragung zu Lebzeiten in Niedrigpreisphasen minimiert die Schenkungssteuer. Zudem sollte die Dokumentation der Anschaffungskosten sichergestellt werden. Wer Krypto-Assets in eine Familienstiftung einbringt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Steuervorteile erzielen und gleichzeitig klare Zugangsregeln für Erben festlegen.
  • Was bedeutet die Erbschaftssteuer-Thematik für den deutschen Mittelstand?
    Für den Mittelstand wird die Nachfolgeplanung zur existenziellen Frage. Anders als Großkonzerne haben mittelständische Unternehmen selten die Möglichkeit, internationale Steuergestaltungen zu nutzen. Die frühzeitige Einbindung der nächsten Generation durch schrittweise Übertragungen von Unternehmensanteilen wird zum strategischen Muss – nicht nur aus steuerlichen Gründen, sondern auch zur Sicherung der Unternehmenskontinuität.

Quellen: „Bild“