Finance & Freedom GEZ-Befreiung: Diese Gruppen müssen nicht zahlen – und wie es geht

GEZ-Befreiung: Diese Gruppen müssen nicht zahlen – und wie es geht

Monatlich 18,36 Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – für viele eine finanzielle Belastung. Doch bestimmte Personengruppen können sich von der Zahlung befreien lassen. Wer profitiert von den Ausnahmen?

Der Rundfunkbeitrag kostet jeden Haushalt in Deutschland jährlich 220,32 Euro – Geld, das viele lieber anderweitig investieren würden. Laut einer aktuellen Umfrage sprechen sich 73 Prozent der Deutschen für die Abschaffung des Rundfunkbeitrags aus, wie „Inside-digital“ berichtet. Während eine grundsätzliche Abschaffung nicht zur Debatte steht, existieren zahlreiche Befreiungsmöglichkeiten, die vielen Bürgern unbekannt sind.

Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Die Liste der Befreiungsberechtigten ist länger als viele vermuten. Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG gehören dazu. Auch Asylbewerber und Personen mit geringem Einkommen können laut „Wmn“ einen Antrag stellen.

Besonders relevant für Senioren: Rentner mit Grundsicherung oder Erwerbsminderungsrente sind ebenfalls befreiungsberechtigt. Auch Bewohner vollstationärer Pflegeeinrichtungen müssen keine GEZ-Gebühren entrichten.

Härtefallregelung für Geringverdiener

Wer knapp über der Einkommensgrenze für Sozialleistungen liegt, kann einen Härtefallantrag stellen. Voraussetzung: Das Einkommen übersteigt den Sozialleistungsbedarf um weniger als 18,36 Euro monatlich.

Wie „Inside-digital“ dokumentiert, können auch Personen, die zwar Anspruch auf Sozialleistungen haben, aber schriftlich darauf verzichten, einen Härtefallantrag einreichen. Hierfür werden ein Bewilligungsbescheid und eine Verzichtserklärung benötigt.

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