Finance & Freedom Homeoffice: Diese Fahrtkosten dürfen Pendler absetzen

Homeoffice: Diese Fahrtkosten dürfen Pendler absetzen

Erste Tätigkeitsstätte vs. Betriebsstätte: Was ist der Unterschied?

Die erste Tätigkeitsstätte ist laut Gesetz ein fester Arbeitsort, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dauerhaft oder für mindestens 48 Monate zuweist. Das kann sowohl ein Büro des Unternehmens als auch ein Teil der Wohnung des Arbeitnehmers sein. Dieser Unterschied ist entscheidend: Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte lassen sich nur mit 30 Cent je Kilometer für eine Wegstrecke abrechnen, anders verhält es sich bei Betriebsstätten.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Erkennt der Bundesfinanzhof das Homeoffice indirekt als Betriebsstätte an, könnten Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen die vollen Fahrtkosten zu anderen Betriebsstätten, wie beispielsweise Kunden, absetzen. Ein neues Urteil zum Thema Homeoffice könnte die Steuerregeln für viele Arbeitnehmer grundlegend ändern.

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