Im Amt billig, in Rente teuer – das Beamtensystem unter Druck
Während Beamte im aktiven Dienst für den Staat kostengünstiger sind als Angestellte, explodieren die Kosten im Ruhestand. Trotz jahrzehntelanger Reformdiskussionen bleibt das System unverändert – ein Dilemma mit Folgen.
In Zeiten knapper Kassen und gesellschaftlicher Umbrüche rückt ein Thema immer wieder in den Fokus: das deutsche Beamtentum. Während die einen es als unverzichtbares Rückgrat des Staates verteidigen, sehen andere darin ein überholtes Privileg. Die Wahrheit liegt – wie so oft – irgendwo dazwischen und ist komplexer als die üblichen Neiddebatten vermuten lassen.
Systemrelevant und streikfrei: Die Kernfunktion des Beamtentums
Polizei, Justiz, Gefängnisse – überall dort, wo die innere Sicherheit auf dem Spiel steht, sind Beamtinnen und Beamte im Einsatz. Dieser Status ist kein Zufall, sondern hat system-relevante Gründe. Karen Siwonia vom Beamtenbund und Tarifunion Sachsen (SBB) bringt es auf den Punkt: „Stellen Sie sich vor, die Polizisten streiken, die Justiz streikt in den Gefängnissen. Das darf ein Beamter nicht. Er steht immer zur Verfügung – egal, wie die Situation aussieht.“
Diese Verfügbarkeit ist der Kern des Beamtenprinzips: Der Staat garantiert Arbeitsplatzsicherheit und Versorgung, im Gegenzug verzichten Beamte auf Streikrecht und verpflichten sich zu besonderer Loyalität. Solange keine verfassungsfeindlichen Aktivitäten vorliegen, bleibt der Job sicher – ein Tauschgeschäft mit gesellschaftlichem Mehrwert.
Der Kostenfaktor: Günstiger im Dienst, teurer im Ruhestand
Entgegen landläufiger Meinung sind aktive Beamte für die öffentliche Hand tatsächlich kostengünstiger als vergleichbare Angestellte. Professorin Nathalie Behnke, Leiterin des Arbeitsbereichs Öffentliche Verwaltung an der TU Darmstadt, erklärt: „Wenn sie Leute im öffentlichen Dienst als Angestellte beschäftigen, kommen die Arbeitgeberanteile an den Sozialausgaben für die öffentlichen Haushalte noch als zusätzliche Ausgaben hinzu. Wie jeder andere Arbeitgeber auch, zahlen sie dann für die Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und die Krankenversicherung die Arbeitgeberanteile.“
Für Beamte entfallen diese Kosten. Sie können weder arbeitslos werden, noch zahlen sie in die gesetzlichen Sozialsysteme ein. Kurzfristig spart der Staat dadurch erheblich – doch die Rechnung kommt später.