Mindestlohn wird 2025 erhöht: Verdienstgrenze steigt
Mit der Erhöhung des Mindestlohns ändern sich auch die Spielregeln für Minijobs. Die Verdienstgrenze, die 2024 bei 538 Euro liegt, wird 2025 auf 556 Euro angehoben, wie „tk.de“ berichtet. Für diejenigen, die im sogenannten Übergangsbereich – den Midijobs – arbeiten, liegt die Verdienstspanne 2024 bei 538,01 bis 2.000 Euro und erhöht sich 2025 entsprechend. Diese Anpassungen sind Teil der Geringfügigkeits-Richtlinien vom 14.12.2023.
Arbeitszeit: Rechnen ist angesagt
Die Erhöhung des Mindestlohns hat direkte Auswirkungen auf die monatliche Arbeitszeit von Minijobbern. 2024 dürfen sie maximal 43,35 Stunden im Monat arbeiten, um die Verdienstgrenze nicht zu überschreiten. 2025 sind es dann 43,37 Stunden. Wer sich verkalkuliert und mehr verdient, rutscht automatisch in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Das kann schnell teuer werden, denn Arbeitgeber müssen dann entsprechende Ummeldungen im Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) erstellen.
Praktische Hilfen: Was darf man verdienen?
Für alle, die sich weiter informieren wollen, bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zahlreiche Hilfen an. Ob Mindestlohn-Rechner, Hinweise zur Arbeitszeiterfassung oder Infomaterialien für Arbeitgeber – hier findet jeder die passenden Informationen.