Finance & Freedom Nebenkosten im Vergleich: Bist du noch im Durchschnitt?

Nebenkosten im Vergleich: Bist du noch im Durchschnitt?

Die Betriebskosten steigen rasant – um 10 % allein in 2023. Doch ab wann sind Nebenkosten wirklich zu hoch? Der ultimative Check für Mieter, die nicht mehr zahlen wollen als nötig.

Die zweite Miete frisst sich immer tiefer in die Haushaltskassen. Während die Kaltmieten bereits schmerzen, explodieren parallel die Nebenkosten und belasten Mieter zusätzlich. Die Betriebskosten kletterten 2023 im Schnitt um satte 10 Prozent nach oben – ein Trend, der angesichts der Energiekrise und Inflation weiter anhält. Doch wann genau überschreiten Nebenkosten die Schmerzgrenze des Normalen?

Was kostet „normal“?

Der Deutsche Mieterbund (DMB) liefert klare Zahlen: 2,51 Euro pro Quadratmeter und Monat zahlten Mieter 2023 durchschnittlich für Betriebskosten, wie „biallo.de“ berichtet. Bei einer 70-Quadratmeter-Wohnung entspricht das monatlichen Kosten von etwa 175 Euro. Der Löwenanteil entfällt dabei auf Heizung und Warmwasser mit durchschnittlich 1,26 Euro pro Quadratmeter. Die Obergrenze für alle Betriebskosten zusammen liegt laut DMB bei 3,15 Euro pro Quadratmeter.

Wer mehr zahlt, sollte hellhörig werden. Bei einer 70-Quadratmeter-Wohnung wären das rund 220 Euro monatlich, so „biallo.de“. Besonders die „Sonstigen Nebenkosten“ verdienen dabei kritische Aufmerksamkeit.

Regionale Unterschiede verstehen

Die Betriebskosten variieren erheblich je nach Standort und Immobilie. In Großstädten fallen sie tendenziell höher aus als in ländlichen Regionen. Laut „ndr.de“ spielen dabei mehrere Faktoren eine entscheidende Rolle: Alter und Zustand der Immobilie, Energiequelle, Haushaltsgröße und regionale Preisunterschiede.

Besonders bei älteren, schlecht isolierten Gebäuden schlagen die Heizkosten drastisch zu Buche. Auch die Wahl der Energiequelle – ob Gas, Öl oder Fernwärme – beeinflusst die Höhe der Nebenkosten maßgeblich. Wer in einem energetisch sanierten Neubau wohnt, zahlt oft deutlich weniger als Bewohner unsanierter Altbauten.

Umlagefähige vs. nicht-umlagefähige Kosten

Ein häufiger Streitpunkt: Welche Kosten dürfen Vermieter überhaupt auf Mieter umlegen? Zu den umlagefähigen Betriebskosten zählen laut „ndr.de“ unter anderem Heizkosten, Warmwasser, Grundsteuer, Abwassergebühren, Aufzugskosten, Müllabfuhr, Gebäudereinigung und Versicherungen.

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