Finance & Freedom Panik-Fake: EU-Richtlinie stoppt keine Renten im Oktober – DRV klärt auf

Panik-Fake: EU-Richtlinie stoppt keine Renten im Oktober – DRV klärt auf

Social-Media-Gerüchte über blockierte Rentenzahlungen wegen der neuen EU-Zahlungsrichtlinie PSD3 sorgen für Verunsicherung. Die Deutsche Rentenversicherung gibt Entwarnung – das Geld fließt weiter.

Digitale Panikmache trifft auf behördliche Klarstellung: In den sozialen Netzwerken verbreiten sich seit Wochen Schreckensmeldungen über angeblich drohende Rentenstopps ab Oktober 2025. Der Grund? Die neue EU-Zahlungsrichtlinie PSD3, die strengere Kontrollen bei Überweisungen vorschreibt. Doch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) stellt unmissverständlich klar: Diese Behauptungen entbehren jeder Grundlage.

Faktencheck statt Facebook-Panik

Die Falschmeldungen behaupten, Banken müssten künftig Rentenzahlungen blockieren, wenn der Name des Empfängers nicht exakt mit den Bankdaten übereinstimmt. „Diese Meldung ist eine Falschbehauptung!“, erklärt die DRV laut „merkur.de“. Tatsächlich nutzt die Rentenversicherung eine Sonderregelung, die Behörden bei Sammelüberweisungen von der neuen IBAN-Namensprüfung befreit.

Die Verwirrung entsteht durch ein tatsächlich existierendes Element der PSD3-Richtlinie: Ab Oktober müssen Banken bei Überweisungen prüfen, ob IBAN und Name übereinstimmen. Doch für Behörden wie die DRV gilt eine Ausnahme. „Die Deutsche Rentenversicherung hat im Rahmen des vorgesehenen Opt-Out-Verfahrens entschieden, bei den Rentenzahlungen auf die IBAN-Namensprüfung zu verzichten“, erläutert die Rentenkasse, wie „Merkur“ berichtet.

Warum die EU-Richtlinie überhaupt kommt

Die Payment Services Directive 3 (PSD3) zielt darauf ab, den europäischen Zahlungsverkehr sicherer zu gestalten. Betrugsprävention steht im Fokus der Maßnahmen. Für Privatpersonen und Unternehmen bedeutet dies tatsächlich eine strengere Prüfung bei Überweisungen.

Gibt der Absender beispielsweise „Hans Müller“ ein, während bei der Bank „Hans-Peter Müller“ hinterlegt ist, erscheint künftig eine Warnmeldung. Für die millionenfachen Sammelüberweisungen der Rentenversicherung gilt diese Regelung jedoch nicht. Die DRV hat von ihrem Recht Gebrauch gemacht, auf diese zusätzliche Prüfung zu verzichten. Rentnerinnen und Rentner müssen also nicht befürchten, dass ihre Bezüge plötzlich ausbleiben, wie „rentenbescheid24.de“ bestätigt.

Digitale Gerüchteküche mit Folgen

Die Verbreitung der Falschinformationen zeigt, wie schnell unbegründete Ängste in der digitalen Welt Fuß fassen können. Besonders ältere Menschen, die auf ihre Rentenzahlungen angewiesen sind, reagieren verständlicherweise besorgt auf solche Meldungen. Die DRV sah sich daher zu einer offiziellen Stellungnahme gezwungen.

Interessanterweise betrifft die neue Regelung tatsächlich einige Zahlungsströme: Privatpersonen, die Einzelüberweisungen tätigen, sowie Unternehmen, die keine Sammelüberweisungen nutzen, müssen sich auf die strengere Prüfung einstellen. Für die Rentenzahlungen gilt jedoch: Business as usual.

Business Punk Check

Der Fake-News-Tsunami rund um die PSD3-Richtlinie offenbart ein gravierendes Informationsdefizit an der Schnittstelle zwischen EU-Regulierung und Finanzalltag. Während die Maßnahme eigentlich den Verbraucherschutz stärken soll, erzeugt sie durch mangelhafte Kommunikation das Gegenteil: Verunsicherung.

Die Behörden reagieren zwar, aber erst nach Ausbreitung der Falschinformationen – ein klassisches Reaktionsmuster statt proaktiver Aufklärung. Für Fintech-Startups bietet die Situation paradoxerweise Chancen: Wer komplexe Regulierungen verständlich erklärt und in nutzerfreundliche Lösungen übersetzt, kann Vertrauen gewinnen. Die eigentliche Herausforderung liegt nicht in der Technik, sondern in der Kommunikation – ein blinder Fleck vieler Digitalisierungsprojekte im öffentlichen Sektor.

Häufig gestellte Fragen

  • Müssen Rentner jetzt ihre Bankdaten überprüfen lassen?
    Nein, das ist nicht notwendig. Die Deutsche Rentenversicherung hat von ihrem Recht Gebrauch gemacht, auf die IBAN-Namensprüfung zu verzichten. Die Rentenzahlungen erfolgen weiterhin wie gewohnt.
  • Wie können Unternehmen auf die PSD3-Anforderungen reagieren?
    Unternehmen sollten ihre Zahlungssysteme überprüfen und sicherstellen, dass Kundendaten korrekt erfasst werden. Für regelmäßige Zahlungen an viele Empfänger empfiehlt sich die Umstellung auf Sammelüberweisungen, für die Ausnahmeregelungen gelten können.
  • Welche Auswirkungen hat die PSD3 auf den digitalen Finanzsektor?
    Die Richtlinie stärkt zwar die Sicherheit, erhöht aber auch die Komplexität von Zahlungsprozessen. Für Fintechs bedeutet dies einerseits höhere Compliance-Anforderungen, andererseits Marktchancen durch neue Lösungen, die Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit vereinen.
  • Wie können sich Verbraucher vor Falschinformationen zu Finanzthemen schützen?
    Verbraucher sollten bei alarmierenden Meldungen stets die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden (wie DRV oder Bundesbank) konsultieren und auf seriöse Medienquellen setzen. Social-Media-Informationen zu Finanzthemen sollten grundsätzlich kritisch hinterfragt werden.

Quellen: „merkur.de“, „rentenbescheid24.de“, „FAZ“