Finance & Freedom Rente im Mai: Diese Änderungen sind jetzt wichtig

Rente im Mai: Diese Änderungen sind jetzt wichtig

Millionen Rentner dürfen sich im Mai über Extrazahlungen freuen. Gleichzeitig stehen wichtige Neuerungen bei Ausweisdokumenten an und bestimmte Jahrgänge können erstmals Rentenanträge stellen.

Die Rentenwelt dreht sich weiter. Der Mai bringt für Millionen Ruheständler handfeste finanzielle Vorteile – von Rentenzuschlägen bis hin zu Rückerstattungen bei der Pflegeversicherung. Gleichzeitig müssen sich alle auf digitale Neuerungen bei Ausweisdokumenten einstellen. Ein Überblick über die wichtigsten Entwicklungen.

Millionen-Bonus: Rentenzuschlag fließt weiter

Der seit Juli 2024 gezahlte Rentenzuschlag erreicht auch im Mai rund drei Millionen Menschen. Bis zu 7,5 Prozent mehr Geld bekommen jene, die zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente oder entsprechende Hinterbliebenenrente bezogen haben und diese am 30. Juni 2024 noch erhielten. Die Höhe staffelt sich nach Rentenbeginn: Für den Zeitraum 2001 bis Juni 2014 gibt es 7,5 Prozent, für Juli 2014 bis Dezember 2018 immerhin 4,5 Prozent. Die Auszahlung erfolgt meist zwischen dem 10. und 20. Mai – noch getrennt von der regulären Rente. Erst ab Dezember 2025 werden beide Beträge zusammengeführt.

Pflegeversicherung: Jetzt kommt das Geld zurück

Endlich gibt es Bewegung bei der Rückerstattung zu viel gezahlter Pflegeversicherungsbeiträge. Rentner mit mindestens einem Kind unter 25 Jahren erhalten im Mai automatisch eine Rückzahlung. Hintergrund ist die seit Juli 2023 geltende Staffelung der Pflegebeiträge nach Kinderzahl, die bisher technisch nicht vollständig umgesetzt werden konnte. Die Deutsche Rentenversicherung startet die Rückerstattung, sobald die Daten vom Bundeszentralamt für Steuern vorliegen. Betroffene werden per Brief informiert und müssen in der Regel keinen Antrag stellen. Je nach Einzelfall können mehrere hundert Euro zurückfließen – inklusive Zinsen für die Jahre 2023 und 2024.

Diese Jahrgänge können jetzt in Rente gehen

Für einige Geburtsjahrgänge öffnet sich im Mai das Rententor. Erstmals können bestimmte Altersrenten beantragt oder bezogen werden:

Regelaltersrente (66 Jahre und zwei Monate): Geboren zwischen 2. Februar und 1. März 1959

Altersrente für Schwerbehinderte mit Abschlag: Geboren zwischen 2. Juni und 1. Juli 1963

Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren: Geboren zwischen 2. Dezember und 31. Dezember 1960

Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlag: Geboren zwischen 2. April und 1. Mai 1962

Quelle: t-online.de