Rente vor 67: Wer noch vorzeitig in den Ruhestand kann
Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte
Wer 45 Versicherungsjahre erreicht hat, kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen. Diese Rentenform ermöglicht einen abschlagsfreien Rentenbeginn, oft zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Für den Geburtsjahrgang 1961 ist der abschlagsfreie Rentenbeginn erst mit 64 Jahren und 6 Monaten möglich. Wichtig ist, dass die 45 Versicherungsjahre vollständig erreicht werden.
Besondere Regelungen für Menschen mit Behinderung
Für Menschen mit Schwerbehinderung gibt es wieder andere Regelungen. Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 können unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab 60 Jahren in Rente gehen, allerdings mit Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent. Ab dem Jahrgang 1964 können Menschen mit Schwerbehinderung frühestens mit 61 Jahren in Rente gehen.
Quellen: Merkur.de, gegen-hartz.de