Rentendilemma: Warum Beamte doppelt absahnen – und was sich ändern muss
Die Kluft zwischen Rente und Pension sorgt für Diskussionen. Während Beamte im Schnitt 3400 Euro erhalten, müssen Angestellte mit 1500 Euro auskommen. Die Gründe sind komplexer als gedacht – und eine Reform könnte alles verändern.
Der Blick auf den Alterssicherungs-Check offenbart eine unbequeme Wahrheit: Während der durchschnittliche Rentner mit 1500 Euro monatlich kalkulieren muss, streichen Bundesbeamte satte 3400 Euro ein. Diese Diskrepanz befeuert nicht nur Neiddebatten, sondern stellt die Grundfesten unseres Alterssicherungssystems infrage. Die neue Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) will jetzt den Reformhebel ansetzen – mit einem einheitlichen und solidarischen System, das für mehr Gerechtigkeit sorgen soll.
Die Säulen der Ungleichheit
Das deutsche Alterssicherungssystem basiert auf einem Drei-Säulen-Modell: gesetzliche Rente, betriebliche Vorsorge und private Absicherung. Während Angestellte ihre Altersvorsorge auf diese drei Standbeine verteilen müssen, vereint die Beamtenpension bereits zwei Säulen in einer Zahlung – der Staat als Arbeitgeber übernimmt sowohl die Grundsicherung als auch die betriebliche Komponente.
Der faire Vergleich sieht daher anders aus: Addiert man zur durchschnittlichen Rente von 1500 Euro die mittlere Betriebsrente von 700 Euro, landet man bei 2200 Euro brutto. Die Lücke zur Beamtenpension schrumpft, bleibt aber mit über 1000 Euro monatlich erheblich.
Die versteckten Faktoren
Die Netto-Betrachtung relativiert den Unterschied weiter. Beamte müssen ihre Pension vollständig versteuern, während Rentner nur teilweise steuerpflichtig sind. Zudem zahlen Pensionäre ihre Krankenversicherung komplett aus eigener Tasche, Rentner teilen sich den Beitrag mit der Rentenkasse.
Ein einheitliches System würde zwar die Finanzen nicht unbedingt verbessern, aber das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen verändern, lautet die Einschätzung aus dem Arbeitsministerium, wie „Merkur“ schreibt. Der Knackpunkt: Von den rund 42 Millionen Arbeitnehmern in Deutschland haben längst nicht alle Zugang zu einer betrieblichen Altersvorsorge – obwohl Arbeitgeber verpflichtet sind, mindestens eine Entgeltumwandlung anzubieten.