Finance & Freedom Steuer-Hacks: Diese absurden Ausgaben kann man absetzen

Steuer-Hacks: Diese absurden Ausgaben kann man absetzen

Entscheidend für die Anerkennung: Die Betreuung muss durch eine angestellte Person erfolgen und per Rechnung nachgewiesen werden. Bargeldlose Zahlung ist Pflicht. Der Tiersitter muss nicht zwingend ins Haus kommen – auch die Unterbringung in einer Tierpension während des Urlaubs fällt unter diese Regelung.

Oma und Opa als steuerlich relevante Betreuungspersonen

Besonders kreativ wird das Steuerrecht bei der Kinderbetreuung durch Großeltern. Wer seine Schwiegereltern oder Eltern für das Aufpassen bezahlt, kann diese Ausgaben teilweise absetzen. Voraussetzung: Die Zahlungen müssen per Überweisung erfolgen und nachweisbar sein.

Selbst wenn die Großeltern auf eine Vergütung verzichten, bleibt ein Steuervorteil bestehen. Die Fahrtkosten zu den Großeltern lassen sich als Betreuungskosten geltend machen. Damit honoriert der Fiskus indirekt die familiäre Unterstützung bei der Kinderbetreuung – ein überraschendes Element im sonst nüchternen Steuerrecht.

Dokumentation als Schlüssel zum Erfolg

Bei aller Kreativität der Absetzmöglichkeiten – ohne lückenlose Dokumentation geht nichts. Das Finanzamt verlangt für jeden abgesetzten Euro einen Beleg. Rechnungen, Überweisungsnachweise und schriftliche Vereinbarungen sollten systematisch gesammelt werden.

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