Finance & Freedom Steuertricks für das Home-Office: So wird das Arbeitszimmer zum Sparschwein!

Steuertricks für das Home-Office: So wird das Arbeitszimmer zum Sparschwein!

Kosten, die abgesetzt werden können

Sind die Voraussetzungen erfüllt, können verschiedene Kosten anteilig von der Steuer abgesetzt werden. Dazu gehören:

  • Miete
  • Wasser- und Energiekosten
  • Müllabfuhrgebühren
  • Reinigungskosten
  • Schuldzinsen für Kredite zur Reparatur des Gebäudes
  • Grundsteuer
  • Beiträge zum Mieterverein
  • Schornsteinfegergebühren
  • Rechtsschutzversicherung für Immobilieneigentümer
  • Hausratversicherung
  • Renovierungskosten, z.B. für das Streichen von Wänden

Diese Kosten müssen nach Flächenanteil umgelegt werden, wenn sie sich nicht ausschließlich auf das Arbeitszimmer beziehen.

Pauschale oder Einzelabrechnung?

Für das Veranlagungsjahr 2023 und 2024 können pauschal 1.260 Euro für das Arbeitszimmer angegeben werden. Dieser Betrag entspricht der Home-Office-Pauschale. Steht jedoch ein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber zur Verfügung und wird nur freiwillig von zu Hause gearbeitet, kann die Einzelkostenabrechnung nicht genutzt werden. In diesem Fall bleibt nur die Pauschale.

Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit

Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, sind die anteiligen Kosten voll abzugsfähig. Entscheidend ist, dass die charakteristischen und relevanten Tätigkeiten dort erledigt werden. Der zeitliche Umfang spielt eine Rolle, ist aber nicht das einzige Kriterium. Auch wenn die Arbeit überwiegend draußen stattfindet, können die wichtigsten Tätigkeiten im Home-Office erledigt werden.

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