Finance & Freedom Steuertricks für das Home-Office: So wird das Arbeitszimmer zum Sparschwein!

Steuertricks für das Home-Office: So wird das Arbeitszimmer zum Sparschwein!

Einrichtungsgegenstände und Arbeitsmittel

Einrichtungsgegenstände können als geringwertige Wirtschaftsgüter abgesetzt werden, wenn der Kaufpreis inklusive Mehrwertsteuer nicht über 952 Euro liegt. Arbeitsmittel sind sogar absetzbar, wenn kein eigenes Arbeitszimmer vorhanden ist. Teurere Geräte müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Für Büromöbel liegt diese bei 13 Jahren. Kaufbelege sollten während der Abschreibung aufbewahrt werden.

Telefon- und Internetkosten

Berufliche Telefon- und Internetkosten können bis zu 20 Euro im Monat abgesetzt werden. Höhere Beträge müssen detailliert nachgewiesen werden.

Alternative: Home-Office-Pauschale

Für Arbeitszimmer, die ab 2023 nicht mehr den neuen Richtlinien entsprechen, gibt es die Home-Office-Pauschale von sechs Euro pro Arbeitstag, maximal 1.260 Euro im Jahr. Diese Pauschale soll auch denen helfen, die die Bedingungen für ein Arbeitszimmer nicht erfüllen können. Für das Jahr 2022 konnten an bis zu 120 Tagen fünf Euro pro Tag geltend gemacht werden. 2023 wurde der Betrag auf sechs Euro pro Tag und bis zu 210 Tage im Jahr erhöht.

Das heimische Arbeitszimmer kann zur echten Steuerersparnis werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ob Einzelabrechnung oder Pauschale, hier gibt es viele Möglichkeiten, die Steuerlast zu mindern. Also, ran an den Schreibtisch und clever sparen!

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