Finance & Freedom Teilrente: Flexibel in den Ruhestand – So geht’s!

Teilrente: Flexibel in den Ruhestand – So geht’s!

Beantragung leicht gemacht

Der Weg zur Teilrente ist unkompliziert. Jeder, der Anspruch auf eine Altersrente hat, kann sie beantragen. Das Verfahren unterscheidet sich nicht vom herkömmlichen Rentenantrag. Wie Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung laut „Tagesschau“ erklärt: „Mit seinem Erstantrag auf eine Altersrente wird der Versicherte tatsächlich auch schon in dem eigentlichen Antragsformular gefragt, ob er diese Rente als sogenannte Altersvollrente beziehen möchte oder als Teilrente.“

Vorteile bei Krankheit und Pflege

Ein großer Pluspunkt der Teilrente ist der Erhalt des Krankengeldanspruchs. Anders als Vollrentner profitieren Teilrentner bei längerer Krankheit weiterhin von diesem finanziellen Schutz. Zudem kann die Teilrente bei der Pflege von Angehörigen vorteilhaft sein. Selbst ein minimaler Verzicht auf 0,01 Prozent der Rente kann hier sinnvoll sein, da weiterhin Beiträge zur Rentenkasse gezahlt werden, die die Rente erhöhen.

Früher in Rente – weniger Steuern

Ein früherer Rentenbeginn durch die Teilrente kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen. Aufgrund der nachgelagerten Besteuerung, die schrittweise eingeführt wird, bleibt ein Teil der Rente steuerfrei, abhängig vom Jahr des Rentenbeginns. Rentenexperte Maik Bäker rät: „Wenn ich also mit 63 eigentlich noch gar nicht vorhabe in Rente zu gehen, sondern plane bis 67 zu arbeiten, dann kann ich trotzdem darüber nachdenken, eine zehnprozentige Teilrente schon mit 63 zu beantragen.“

Flexibilität ist Trumpf

Die Entscheidung für eine Teilrente muss nicht endgültig sein. Ein Wechsel zwischen Teil- und Vollrente ist jederzeit möglich. Dies ermöglicht es, die Rente an veränderte Lebensumstände anzupassen. Ein solcher Wechsel kann formlos beantragt werden und wird nach einer Monatsfrist wirksam.

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