Finance & Freedom Urlaubsgeld gestrichen? So holst du dir dein Geld zurück

Urlaubsgeld gestrichen? So holst du dir dein Geld zurück

Wenn der Arbeitgeber plötzlich das Urlaubsgeld streicht, ist schnelles Handeln gefragt. Doch nicht jede Kürzung ist rechtens. Wann ein Anspruch besteht und wie Beschäftigte ihre Rechte durchsetzen können.

Der Sommer steht vor der Tür, die Urlaubspläne sind gemacht – und dann fehlt plötzlich das erwartete Urlaubsgeld auf dem Konto. Ein Szenario, das für viele Beschäftigte nicht nur ärgerlich, sondern auch finanziell belastend ist. Doch bevor Panik ausbricht: Nicht jede Streichung des Urlaubsgelds ist rechtmäßig. Die Rechtslage ist komplexer, als viele Arbeitnehmende vermuten.

Was steckt eigentlich hinter dem Urlaubsgeld?

Zunächst gilt es, Missverständnisse auszuräumen: Urlaubsgeld ist nicht mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubsentgelt zu verwechseln. Während letzteres die normale Lohnfortzahlung während der Abwesenheit darstellt, handelt es sich beim Urlaubsgeld um eine zusätzliche Sonderzahlung. Sie soll Beschäftigten ermöglichen, ihren Urlaub angemessen zu gestalten – ohne ständig auf die Kosten schauen zu müssen.

Der entscheidende Punkt: Ein gesetzlicher Anspruch auf diese Extrazahlung existiert nicht. Der Deutsche Gewerkschaftsbund weist darauf hin, dass sich ein Anspruch nur aus anderen Quellen ergeben kann.

Wann besteht ein rechtlicher Anspruch?

Die Grundlage für den Anspruch auf Urlaubsgeld kann verschiedene Formen annehmen:

  • Tarifvertrag: In vielen Branchen haben Gewerkschaften Urlaubsgeld fest verankert. Wer unter einen solchen Tarifvertrag fällt, hat eine starke Position.
  • Arbeitsvertrag: Enthält der individuelle Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel, ist diese bindend. Besonders wichtig: Auch indirekte Formulierungen wie „Es gelten die üblichen Sonderzahlungen“ können ausreichen.
  • Betriebliche Übung: Der vielleicht überraschendste Anspruchsgrund. Wenn ein Unternehmen über mindestens drei Jahre hinweg regelmäßig und ohne ausdrücklichen Vorbehalt Urlaubsgeld zahlt, entsteht daraus ein rechtlicher Anspruch – selbst ohne schriftliche Vereinbarung.

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