Finance & Freedom Vaterschaftsurlaub 2025: Was ist der aktuelle Stand?

Vaterschaftsurlaub 2025: Was ist der aktuelle Stand?

Aktuelle Regelungen und ihre Lücken

Bisher hat nur die gebärende Mutter einen Anspruch auf bezahlte Freistellung nach der Geburt. Partner müssen Urlaub nehmen oder unbezahlte Freistellung beantragen. Die Elternzeit bietet zwar eine Möglichkeit, ist aber grundsätzlich unbezahlt, abgesehen vom Elterngeld. Dieses wird nach Einkommen berechnet und ist für Besserverdiener ab 2025 weiter eingeschränkt.

Der Druck ist hoch. Zahlreiche Organisationen und eine Petition fordern die bezahlte Freistellung nach der Geburt. Die Mehrheit der Unternehmen zeigt sich laut einer Umfrage des Allensbach-Instituts ebenfalls offen für diese Reform.

Wie geht es weiter?

Ob der Vaterschaftsurlaub 2025 tatsächlich kommt, bleibt abzuwarten. Klar ist: Die EU-Richtlinie muss umgesetzt werden. Und viele Unternehmen sowie die Gesellschaft sind bereit für diesen Schritt. Ein Ende der Diskussion ist nicht in Sicht, und die nächste Regierung wird sich der Herausforderung stellen müssen.

Quellen: Eltern.de, impulse.de

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