Finance & Freedom Verfassungsklage droht: Aktivrente benachteiligt Selbstständige

Verfassungsklage droht: Aktivrente benachteiligt Selbstständige

Die neue Aktivrente verspricht 2.000 Euro steuerfrei für arbeitende Rentner – doch Selbstständige gehen leer aus. Der Bund der Steuerzahler kündigt Verfassungsklage an und erhält Rückendeckung aus unerwarteter Ecke.

Die Merz-Regierung will mit der Aktivrente ab 2026 den Fachkräftemangel bekämpfen und gleichzeitig Rentnern einen lukrativen Steuerbonus verschaffen. Doch während angestellte Senioren künftig 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen können, schauen Selbstständige und Freiberufler in die Röhre.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) geht nun auf die Barrikaden und kündigt eine Verfassungsklage an. Laut „Bild“ soll diese bereits im ersten Quartal 2026 eingereicht werden.

Verfassungsklage wegen Ungleichbehandlung

„So wie sie angelegt ist, ist die Aktivrente unfair. Sie schließt Freiberufler und Selbstständige aus“, kritisiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel laut „Bild“. Der Verband sieht einen klaren Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und will bis zum Bundesverfassungsgericht gehen. Besonders pikant: So steht das Wirtschaftsministerium einer solchen Klage durchaus wohlwollend gegenüber und teilt die Kritik an der aktuellen Ausgestaltung.

Österreich macht es anders

In Österreich existiert bereits ein ähnliches Modell – allerdings mit entscheidendem Unterschied: Dort profitieren auch Selbstständige von vergleichbaren Steuervergünstigungen. Die deutsche Regelung sei „besonders tragisch für diejenigen, die als Freiberufler oder Selbstständige jahrelang freiwillig in die Sozialkassen eingezahlt haben und jetzt nicht von der Aktivrente profitieren“, so Holznagel weiter.

Regierung verteidigt Ausschluss

Die Merz-Regierung begründet den Ausschluss Selbstständiger mit deren ohnehin hoher Erwerbsquote im Rentenalter. Laut „fr.de“ argumentiert die Regierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion, dass es sich bei der Aktivrente „um eine reine Steuerfreistellung handelt, die sozialversicherungsrechtliche Regelungen unberührt lässt.“ Steuerfrei seien nach dem Gesetzentwurf nur Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit.

Kritik von der Linksfraktion

Die Linksfraktion im Bundestag sieht in der Aktivrente ein „Steuergeschenk für Besserverdienende“. Wie „fr.de“ berichtet, kritisiert Doris Achelwilm, Sprecherin für Steuerpolitik der Linksfraktion, dass die Regierung „keine haltbaren Gründe für die Ungleichbesteuerung liefern“ könne. Laut einer DIW-Studie gehören sozialversicherungspflichtige Beschäftigte im Rentenalter besonders häufig zur obersten Einkommensgruppe.

Business Punk Check

Die Aktivrente offenbart ein klassisches Dilemma deutscher Wirtschaftspolitik: Gut gemeint, aber halbherzig umgesetzt. Die Regierung versucht, den Fachkräftemangel mit Steueranreizen zu bekämpfen, ignoriert aber das enorme Potenzial selbstständiger Expertise. Während etwa 285.000 angestellte Rentner profitieren sollen, bleiben kreative Köpfe, Berater und Experten mit jahrzehntelanger Erfahrung außen vor.

Das ist nicht nur verfassungsrechtlich fragwürdig, sondern auch wirtschaftspolitisch kurzsichtig. Besonders problematisch: Viele Selbstständige arbeiten im Alter nicht aus Lust, sondern aus finanzieller Not weiter – eine Folge lückenhafter Altersvorsorge. Statt Pflaster zu kleben, bräuchte es eine grundlegende Reform des Rentensystems, die alle Erwerbsformen gleichberechtigt behandelt. Die Verfassungsklage könnte zum Katalysator für eine längst überfällige Debatte werden.

Häufig gestellte Fragen

  • Warum werden Selbstständige von der Aktivrente ausgeschlossen?
    Die Regierung argumentiert, dass bei Selbstständigen die Erwerbsquote im Rentenalter bereits hoch sei und der Fokus auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung liege. Kritiker sehen darin jedoch einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, da viele Selbstständige aus finanzieller Not im Alter weiterarbeiten müssen.
  • Welche Chancen hat die angekündigte Verfassungsklage?
    Die Erfolgsaussichten stehen nicht schlecht. Der Gleichheitsgrundsatz ist im Grundgesetz verankert, und selbst das Wirtschaftsministerium steht einer Klage wohlwollend gegenüber. Unternehmen und Selbstständige sollten die Entwicklung genau beobachten und gegebenenfalls eigene rechtliche Schritte prüfen.
  • Was bedeutet die Aktivrente für den Mittelstand?
    Für mittelständische Unternehmen bietet die Aktivrente Chancen, erfahrene Fachkräfte länger zu halten oder zurückzugewinnen. Allerdings entsteht ein Ungleichgewicht: Angestellte Rentner werden steuerlich begünstigt, selbstständige Berater und Experten nicht – was die Wettbewerbsbedingungen verzerrt.
  • Wie könnten Selbstständige trotz Ausschluss von der Aktivrente profitieren?
    Selbstständige sollten alternative Steueroptimierungsmodelle prüfen, etwa durch Kombination aus Teilzeit-Anstellung und reduzierter selbstständiger Tätigkeit. Zudem lohnt es sich, die Entwicklung der Verfassungsklage zu verfolgen und gegebenenfalls eigene Ansprüche anzumelden.
  • Welche Branchen könnten besonders von der Aktivrente profitieren?
    Besonders der Gesundheitssektor, Handwerk und spezialisierte Dienstleistungen mit Fachkräftemangel dürften von der Aktivrente profitieren. Allerdings fehlen bislang konkrete Prognosen der Regierung, in welchen Branchen die Maßnahme tatsächlich gegen den Fachkräftemangel wirken soll.

Quellen: „Bild“, „Zeit“, „fr.de“

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