Finance & Freedom Wehr- und Zivildienst: Welche Zeiten für die Rente angerechnet werden

Wehr- und Zivildienst: Welche Zeiten für die Rente angerechnet werden

Wehr- und Zivildienst bringen nicht nur Lebenserfahrung, sondern kurbeln auch die Rentenkasse an. Bei freiwilligem Wehrdienst rechnet der Staat sogar mit fiktiven 2996 Euro – ein versteckter Vorsorge-Booster.

Die Musterung kehrt zurück, der Wehrdienst bleibt vorerst freiwillig – und trotzdem rückt das Thema wieder in den Fokus der Altersvorsorge. Während viele Ex-Wehrdienstleistende ihre Zeit in der Kaserne vor allem mit Stiefelputzen und Stubendienst verbinden, haben sie dabei unbewusst ihre Rentenkasse aufgefüllt. Denn der Staat zahlt für diese Pflichtzeiten ordentlich in die Rentenkasse ein – und zwar deutlich mehr, als der magere Wehrsold vermuten lässt.

Rentenpunkte statt Wehrsold: So rechnet der Staat

Der Clou bei Wehr- und Zivildienstzeiten: Der Bund übernimmt komplett die Rentenbeiträge. Dabei wird nicht der tatsächliche Sold zugrunde gelegt, sondern ein deutlich höheres fiktives Einkommen. Laut „stern.de“ werden diese Zeiten vollständig als Pflichtbeitragszeiten anerkannt – egal ob jemand sechs oder 18 Monate gedient hat. Besonders lukrativ ist der freiwillige Wehrdienst seit 2020.

Wie „ing.de“ berichtet, werden seitdem großzügige 80 Prozent des durchschnittlichen Arbeitsentgelts angesetzt – statt der früheren 60 Prozent. Bei der aktuellen Bezugsgröße von 3745 Euro entspricht das einem fiktiven Monatsverdienst von 2996 Euro für die Rentenberechnung. Damit zahlt der Staat für Wehrdienstleistende Beiträge auf Basis eines Gehalts, das viele junge Berufseinsteiger erst nach Jahren erreichen.

Zivildienst und Freiwilligendienste: Die Unterschiede

Nicht alle sozialen Dienste sind rentenrechtlich gleichgestellt. Wer bis Ende 2011 klassischen Zivildienst geleistet hat, profitiert von denselben Vorteilen wie beim Wehrdienst. Anders sieht es bei bestimmten Ersatzdiensten aus.

Laut „merkur.de“ bleiben Einsätze bei der Aktion Sühnezeichen, dem Service Circle Internationals oder im Katastrophenschutz rentenrechtlich außen vor – obwohl sie die Dienstpflicht erfüllten. Bei heutigen Freiwilligendiensten wie FSJ, FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst zahlt zwar ebenfalls der Träger die kompletten Sozialversicherungsbeiträge. Der entscheidende Unterschied: Hier zählt nur das tatsächliche Taschengeld plus Sachbezüge für die Rentenberechnung – nicht ein fiktiv höheres Einkommen wie beim Wehrdienst.

Strategischer Rentenvorteil: Früher in den Ruhestand

Die wahre Bedeutung dieser Dienstzeiten zeigt sich oft erst Jahrzehnte später. Für die begehrte „Rente für besonders langjährig Versicherte“ – besser bekannt als Rente ohne Abschläge – sind 45 Versicherungsjahre nötig. Jeder Monat im Wehr- oder Zivildienst zählt dabei mit und kann entscheidend sein, um diese Schwelle zu erreichen.

Während Studienzeiten nur bedingt angerechnet werden, sind Wehr- und Zivildienstzeiten vollwertige Pflichtbeitragszeiten. „Zu den 45 Versicherungsjahren gehören auch Wehr- und Zivildienstzeiten, einschließlich Diensten in der NVA“, erklärt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung laut „merkur.de“. Diese Monate können bei der Kontenklärung geltend gemacht werden und erhöhen die Chance, früher ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen.

Automatische Anrechnung oder selbst aktiv werden?

Theoretisch müssen Wehr- und Zivildienstleistende nichts unternehmen – Bundeswehr, Bundesamt für Zivildienst oder der Träger des Freiwilligendienstes sind verpflichtet, die Dienstzeiten der Rentenversicherung zu melden. In der Praxis empfiehlt sich dennoch ein Blick auf den eigenen Versicherungsverlauf, besonders für ältere Jahrgänge. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 55 Abs. 1 SGB VI.

Hier ist festgelegt, dass Wehr- und Zivildienstzeiten als Beitragszeiten zählen. Wie „stern.de“ berichtet, erklärt die Deutsche Rentenversicherung dazu: „Die fälligen Beiträge für diese Pflichtversicherung zahlen nicht Sie, sondern der Staat. Bei der Rentenberechnung werden einheitliche hypothetische Verdienste zugrunde gelegt.“.

Business Punk Check

Die Wehrdienstanrechnung ist ein versteckter Rentenhack, der in keinem Finanz-Ratgeber steht. Während Politiker über die Zukunft der Wehrpflicht diskutieren, sollten Betroffene ihre Versicherungsverläufe prüfen. Die Realität: Viele Ex-Wehrdienstleistende wissen nicht, dass ihnen diese Zeit mit einem fiktiven Gehalt von fast 3000 Euro angerechnet wird – mehr als mancher damals nach der Ausbildung verdiente.

Besonders bei der Rente mit 63 können diese Monate entscheidend sein. Der Staat subventioniert hier indirekt die Altersvorsorge ehemaliger Wehrdienstleistender. Wer heute einen Freiwilligendienst plant, sollte wissen: Der klassische Wehrdienst bringt rentenrechtlich deutlich mehr als FSJ oder BFD. Ein Aspekt, der in der politischen Debatte um Wehrpflicht und Freiwilligendienste komplett untergeht.

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich prüfen, ob meine Wehrdienstzeit korrekt für die Rente angerechnet wurde?

Am einfachsten über die Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung. Dort sollten die Wehrdienstzeiten als Pflichtbeitragszeiten aufgeführt sein. Falls nicht, können Wehrdienstbescheinigungen oder das Wehrdienstzeugnis als Nachweis dienen.

Lohnt sich der freiwillige Wehrdienst aus rentenpolitischer Sicht mehr als ein FSJ?

Eindeutig ja. Beim freiwilligen Wehrdienst zahlt der Staat Rentenbeiträge auf Basis von 80 Prozent des Durchschnittseinkommens (aktuell 2996 Euro), während beim FSJ nur das tatsächliche Taschengeld plus Sachbezüge zählt – meist deutlich weniger als 1000 Euro.

Können Wehrdienstzeiten helfen, früher in Rente zu gehen?

Absolut. Für die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte werden 45 Beitragsjahre benötigt. Jeder Monat Wehrdienst zählt vollwertig mit und kann entscheidend sein, um diese Schwelle zu erreichen und früher ohne Abschläge in Rente gehen zu können.

Wie wirkt sich die mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht ab 2027 auf die Rentenansprüche junger Menschen aus?

Falls die Wehrpflicht wieder vollständig aktiviert wird, würden junge Wehrdienstleistende von denselben Rentenvorteilen profitieren – mit Beiträgen auf Basis eines fiktiven Einkommens von 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Dies könnte ein nicht zu unterschätzender Nebeneffekt für die Altersvorsorge einer ganzen Generation sein.

Was sollten Selbstständige beachten, die früher Wehrdienst geleistet haben?

Gerade für Selbstständige, die sonst oft Lücken in ihrer Rentenbiografie haben, sind die Wehrdienstzeiten besonders wertvoll. Sie sollten bei der Rentenplanung unbedingt berücksichtigt werden, da sie vollwertige Pflichtbeitragszeiten darstellen und bei der Erfüllung von Wartezeiten für bestimmte Rentenarten helfen können.

    Quellen: „stern.de“, „ing.de“, „merkur.de“, Deutsche Rentenversicherung

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