Finance & Freedom Weihnachtsgeld für Beamte: Was Staatsdiener wirklich erwarten können

Weihnachtsgeld für Beamte: Was Staatsdiener wirklich erwarten können

Bundesbeamte: Monatliche Integration statt Einmalzahlung

Für Bundesbeamte sieht die Regelung anders aus. Seit 2009 wurde das Weihnachtsgeld schrittweise in das Grundgehalt integriert, was zu einer Erhöhung von 2,5 Prozent im Jahr 2009 und weiteren 2,44 Prozent im Jahr 2012 führte. Auch in Hessen gibt es eine monatliche Auszahlung von fünf Prozent des Monatsgehalts. Ein kleiner Bonus für Beamte mit Kindern: Sie erhalten monatlich 2,13 Euro pro Kind.

Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten

Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten ebenfalls eine Sonderzahlung, die im Volksmund als Weihnachtsgeld bekannt ist. Voraussetzung ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis am 1. Dezember. Das Ruhen des Arbeitsverhältnisses, etwa wegen Elternzeit, beeinflusst den Anspruch nicht. Die Auszahlung orientiert sich am Durchschnittsgehalt der Monate Juli, August und September und erfolgt mit dem Novembergehalt, muss aber vertraglich oder besser noch tariflich vereinbart sein.

Die Vielfalt der Regelungen für das Weihnachtsgeld der Beamten zeigt, wie stark die föderale Struktur Deutschlands in den Alltag eingreift. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern führen zu einer Ungleichbehandlung, die Fragen der Gerechtigkeit aufwirft. Während einige Beamte großzügig bedacht werden, gehen andere nahezu leer aus. Diese Diskrepanz könnte langfristig die Attraktivität des Beamtenberufs beeinflussen. Eine Harmonisierung der Regelungen könnte hier Abhilfe schaffen und für mehr Transparenz sorgen.

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