Finance & Freedom Weihnachtsgeld trotz Bürgergeld: Der Freibetrags-Hack für Aufstocker

Weihnachtsgeld trotz Bürgergeld: Der Freibetrags-Hack für Aufstocker

Während nur 51 Prozent der Arbeitnehmer Weihnachtsgeld erhalten, gehen Bürgergeld-Empfänger meist leer aus. Doch für „Aufstocker“ existieren clevere Freibetrags-Regelungen, die das 13. Gehalt finanziell attraktiv machen.

Die vorweihnachtliche Freude über das 13. Gehalt bleibt für viele Menschen in Deutschland aus. Besonders hart trifft es Rentner und Bürgergeld-Empfänger, die vom staatlichen Weihnachtsgeld nur träumen können. Laut „Merkur“ darf sich gerade einmal die Hälfte aller Arbeitnehmenden auf die Sonderzahlung freuen. Doch für eine spezielle Gruppe gibt es einen finanziellen Lichtblick in der dunklen Jahreszeit – mit klugen Freibetragsregeln lässt sich der Dezember-Bonus optimieren.

Aufstocker im Vorteil: So funktioniert der Weihnachtsgeld-Hack

Die Zeiten der staatlichen Weihnachtsbeihilfe sind längst vorbei. Wie „Merkur“ berichtet, wurde diese 2005 im Zuge der Sozialreformen abgeschafft. Seither gilt: Wer ausschließlich von Bürgergeld oder Rente lebt, erhält keine Sonderzahlung zum Jahresende. Anders sieht es für „Aufstocker“ aus – Menschen, die neben Sozialleistungen einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Sie können durch ihren Job Weihnachtsgeld erhalten, wobei die gleichen Regeln wie für reguläre Arbeitnehmer gelten. Der entscheidende Unterschied: Während das 13. Gehalt bei regulären Arbeitnehmern ungeschmälert auf dem Konto landet, wird es bei Aufstockern als Einkommen angerechnet. Das führt im Folgemonat zu einer Kürzung des Bürgergeldes. Doch es gibt einen finanziellen Puffer durch gestaffelte Freibeträge.

Freibeträge als Game-Changer: So viel bleibt wirklich übrig

Die Freibetragsregelung sorgt dafür, dass Erwerbstätige trotz Sozialleistungsbezug finanziell besser dastehen als Nicht-Erwerbstätige. Laut „Merkur“ bleiben die ersten 100 Euro des Einkommens komplett anrechnungsfrei. Darüber hinaus gelten gestaffelte Prozentsätze: Bei Einkommen zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20 Prozent unangetastet, zwischen 520 und 1000 Euro sogar 30 Prozent. Bei höheren Einkommen bis 1200 Euro (bei Familien mit Kindern bis 1500 Euro) sind es immerhin noch 10 Prozent. Ein Rechenbeispiel macht den Effekt deutlich: Bei einem Weihnachtsgeld von 500 Euro bleiben nach Abzug der ersten 100 Euro noch 400 Euro übrig.

Davon werden 20 Prozent (80 Euro) nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Insgesamt bleiben also 180 Euro zusätzlich zum regulären Bürgergeld. Bei höheren Beträgen kann der Freibetrag entsprechend steigen.

Unterschiede bei Rentnern: Andere Regeln, gleiche Logik

Für Rentner mit Grundsicherung im Alter gelten abweichende Regelungen. Wie „Merkur“ erklärt, wird auch hier Erwerbseinkommen angerechnet, allerdings mit anderen Freibetragsregelungen als beim Bürgergeld. Die Höhe der Grundsicherung hängt vom eigenen Einkommen, Vermögen und bei Paaren auch vom Einkommen des Partners ab.

Wer als Rentner oder Bürgergeld-Empfänger Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber erwartet, sollte sich beim Jobcenter oder der Rentenversicherung beraten lassen. Die individuellen Anrechnungsregeln können je nach persönlicher Situation erheblich variieren und beeinflussen, wie viel vom weihnachtlichen Bonus tatsächlich im Portemonnaie bleibt.

Business Punk Check

Der Weihnachtsgeld-Hype entpuppt sich für Sozialleistungsempfänger als kompliziertes Rechenspiel mit bescheidenem Ertrag. Während reguläre Arbeitnehmer vom vollen 13. Gehalt profitieren, müssen Aufstocker mit Freibetragsrechnungen jonglieren. Die Wahrheit: Selbst mit optimaler Ausnutzung der Freibeträge bleibt nur ein Bruchteil des Weihnachtsgeldes übrig.

Das System belohnt Erwerbstätigkeit zwar minimal, schafft aber keinen echten Anreiz für den Wiedereinstieg. Statt komplizierter Freibetragsregeln wäre ein progressives Anrechnungsmodell sinnvoller, das kontinuierlich mehr Eigenverantwortung ermöglicht. Der eigentliche Finanz-Hack wäre ein System, das Arbeit von Anfang an lohnender macht als Transferleistungen – ohne bürokratischen Dschungel und mit klaren Anreizen für den Vermögensaufbau.

Häufig gestellte Fragen

  • Lohnt sich ein Nebenjob als Bürgergeld-Empfänger überhaupt finanziell?
    Ja, aber mit Einschränkungen. Durch die Freibetragsregelungen bleiben je nach Einkommenshöhe zwischen 10 und 30 Prozent des Verdienstes plus die ersten 100 Euro komplett anrechnungsfrei. Bei einem Monatsverdienst von 600 Euro bedeutet das einen tatsächlichen Mehrwert von 180 Euro (100 Euro plus 20% von 400 Euro).
  • Wie kann ich als Aufstocker mein Weihnachtsgeld optimal nutzen?
    Statt das Weihnachtsgeld für Konsumausgaben zu verwenden, sollte ein Teil in einen Notgroschen oder langfristigen Vermögensaufbau fließen. Selbst kleine Beträge von 50-100 Euro, regelmäßig in ETF-Sparpläne investiert, können über Jahre einen signifikanten Vermögenszuwachs bedeuten.
  • Gibt es Möglichkeiten, die Anrechnung des Weihnachtsgeldes zu optimieren?
    Wer die Möglichkeit hat, sollte mit dem Arbeitgeber über eine Verteilung des Weihnachtsgeldes auf mehrere Monate sprechen. So lässt sich der monatliche Freibetrag mehrfach nutzen, statt einmalig an die Grenzen zu stoßen.
  • Welche Alternativen zum klassischen Weihnachtsgeld gibt es für Geringverdiener?
    Neben dem Weihnachtsgeld können steuerfreie Sachbezüge wie Gutscheine (bis 50 Euro monatlich) oder die Inflationsausgleichsprämie (bis 3.000 Euro) attraktiver sein, da sie teilweise nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden.
  • Wie entwickelt sich das System der Freibeträge in Zukunft?
    Experten fordern seit Jahren eine Reform der Zuverdienstregeln mit höheren Freibeträgen und einer lineareren Anrechnung. Eine solche Reform könnte die Arbeitsanreize deutlich verbessern und den schrittweisen Ausstieg aus Transferleistungen erleichtern.

Quellen: „Merkur“